Sitzung: 24.04.2024 Sozialausschuss
Vorlage: FB22/0738/2024
Dezernent
Annacker stellt die Informationsvorlage vor.
Ratsherr
Fliege möchte klarstellen, dass keine Entmietung der Wohnungen für die Bedarfe
der Stadt erfolgt sei.
Dezernent
Annacker möchte ebenfalls betonen, dass die Gebäude der Eichendorffstraße
abgängig seien, der geplante Abriss sowie die Überplanung im Rahmen der „Blauen
Blume“ würden einen Leerzug der Wohnungen notwendig machen. Die Bewohner würden
dann frühzeitig anderen adäquaten Wohnraum angeboten bekommen und die dadurch
entstehenden Leerstände würden für die Unterbringung von Personen mit
Fluchthintergrund genutzt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle
Personen, die in diese Wohnungen einzögen, berechtigt seien, regulären Wohnraum
anzumieten.
Ratsherr
Fliege führt aus, dass es sich um „normale“ Personen handele, nicht um einen
Personenkreis mit besonderem Betreuungsbedarf, sodass keine Rechtfertigung
notwendig sei.
Der
sachkundige Bürger Herr Becker gibt den Hinweis, dass alle Anwohner bereits vor
ein bis zwei Jahren über das Vorhaben der GWG und einen bevorstehenden Umzug
informiert worden seien.
Ratsherr
Berthold trägt vor, dass der Hintergrund die Optimierung bestehender Flächen
sei, so dass durch die nicht anfallenden Grundstückskosten Mieten unter 20,00 €
pro Quadratmeter realisiert werden könnten.
Ratsfrau
Pricken möchte, dass ein Ringtausch durch eine Vielzahl von Umzügen
perspektivisch für die Bewohner vermieden werden solle.
Die
sachkundige Bürgerin Frau Seval fragt, ob eine Verpflichtung seitens der Stadt
Meerbusch bestehe, alle frei gewordenen Wohnungen anzumieten. Weiterhin möchte
Frau Seval wissen, welche Unterkünfte im Sinne von Sparmaßnahmen aufgelöst
würden, wenn die Bedarfe beispielsweise durch Einführung der Bezahlkarte oder
strengere Grenzkontrollen ausbleiben würden.
Dezernent
Annacker erklärt, dass die Auflösung der Turnhallen Stettiner Straße und
Neusser Feldweg Priorität hätten.
In Bezug auf die Anfrage der SPD erklärt Dezernent Annacker, dass eine Unterbringung außerhalb von Interimsbauten sowohl aus sozialen als auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten gewünscht sei. Es erfolge aktuell eine Prüfung aller im städtischen Eigentum befindlichen Flächen auf Nutzbarkeit. Die letztendliche Auswahl der Flächen erfolge mit Beteiligung aller Ausschüsse.