Dezernent Annacker stellt die Informationsvorlage vor.

Ratsherr Fliege möchte klarstellen, dass keine Entmietung der Wohnungen für die Bedarfe der Stadt erfolgt sei.

Dezernent Annacker möchte ebenfalls betonen, dass die Gebäude der Eichendorffstraße abgängig seien, der geplante Abriss sowie die Überplanung im Rahmen der „Blauen Blume“ würden einen Leerzug der Wohnungen notwendig machen. Die Bewohner würden dann frühzeitig anderen adäquaten Wohnraum angeboten bekommen und die dadurch entstehenden Leerstände würden für die Unterbringung von Personen mit Fluchthintergrund genutzt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle Personen, die in diese Wohnungen einzögen, berechtigt seien, regulären Wohnraum anzumieten.

Ratsherr Fliege führt aus, dass es sich um „normale“ Personen handele, nicht um einen Personenkreis mit besonderem Betreuungsbedarf, sodass keine Rechtfertigung notwendig sei.

Der sachkundige Bürger Herr Becker gibt den Hinweis, dass alle Anwohner bereits vor ein bis zwei Jahren über das Vorhaben der GWG und einen bevorstehenden Umzug informiert worden seien.

Ratsherr Berthold trägt vor, dass der Hintergrund die Optimierung bestehender Flächen sei, so dass durch die nicht anfallenden Grundstückskosten Mieten unter 20,00 € pro Quadratmeter realisiert werden könnten.

Ratsfrau Pricken möchte, dass ein Ringtausch durch eine Vielzahl von Umzügen perspektivisch für die Bewohner vermieden werden solle.

Die sachkundige Bürgerin Frau Seval fragt, ob eine Verpflichtung seitens der Stadt Meerbusch bestehe, alle frei gewordenen Wohnungen anzumieten. Weiterhin möchte Frau Seval wissen, welche Unterkünfte im Sinne von Sparmaßnahmen aufgelöst würden, wenn die Bedarfe beispielsweise durch Einführung der Bezahlkarte oder strengere Grenzkontrollen ausbleiben würden.

Dezernent Annacker erklärt, dass die Auflösung der Turnhallen Stettiner Straße und Neusser Feldweg Priorität hätten.

In Bezug auf die Anfrage der SPD erklärt Dezernent Annacker, dass eine Unterbringung außerhalb von Interimsbauten sowohl aus sozialen als auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten gewünscht sei. Es erfolge aktuell eine Prüfung aller im städtischen Eigentum befindlichen Flächen auf Nutzbarkeit. Die letztendliche Auswahl der Flächen erfolge mit Beteiligung aller Ausschüsse.