Erster und Technischer Beigeordneter Apsel berichtet, dass mit dem Erlass die örtlichen Verkehrsbehörden ermächtigt werden, Straßen vor Schulen in eigenem Ermessen sperren zu dürfen. Dieser Erlass stelle jedoch kein Allheilmittel dar. Es müsse sehr genau überprüft werden wie und an welchen Schulen der Erlass umgesetzt werden könne. Eine Umsetzung führe zu einem Effekt auf den Raum, der sich daran anschließt.

Zudem stelle die Überwachung eine große Herausforderung dar. Mechanische Lösungen wie Poller und Schranken sind problematisch und sehe kostenintensiv. Sie bedürften einer engen Abstimmung mit der Feuerwehr, der Polizei und der Ordnungsbehörde. Hier sind auch Vor-und Nachteile genau zu evaluieren. Ebenso sei beispielsweise auch der Aspekt der Rettungswege zu berücksichtigen.

Im Gesamten müsse dieses Hilfsmittel sehr genau eingesetzt werden, damit eine höhere Verkehrssicherheit gewährleistet würde.