Sitzung: 13.03.2024 Ausschuss für Mobilität
Erster und Technischer Beigeordneter Apsel berichtet, dass mit dem
Erlass die örtlichen Verkehrsbehörden ermächtigt werden, Straßen vor Schulen in
eigenem Ermessen sperren zu dürfen. Dieser Erlass stelle jedoch kein
Allheilmittel dar. Es müsse sehr genau überprüft werden wie und an welchen
Schulen der Erlass umgesetzt werden könne. Eine Umsetzung führe zu einem Effekt
auf den Raum, der sich daran anschließt.
Zudem stelle die Überwachung eine große Herausforderung dar.
Mechanische Lösungen wie Poller und Schranken sind problematisch und sehe
kostenintensiv. Sie bedürften einer engen Abstimmung mit der Feuerwehr, der
Polizei und der Ordnungsbehörde. Hier sind auch Vor-und Nachteile genau zu
evaluieren. Ebenso sei beispielsweise auch der Aspekt der Rettungswege zu
berücksichtigen.
Im Gesamten müsse dieses Hilfsmittel sehr genau eingesetzt werden, damit eine höhere Verkehrssicherheit gewährleistet würde.