Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit Wirkung vom 01. Januar 2013 die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung mit dem Verein Tagesmütter e. V. abzuschließen.

 

2.      Darüber hinaus wird beschlossen, dass zukünftig alle Tagespflegepersonen neben der Grundqualifikation, die derzeit aus einem Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 45 Std. besteht, verpflichtet werden im Zeitraum von 2 Jahren diese Grundqualifikation um Kursmodule im Umfang von weiteren 115 Std. zu ergänzen. Diese umfassendere Qualifikation von insgesamt 160 Std. wird dann grundsätzlich eine Voraussetzung für die Erteilung einer dauerhaften Pflegeerlaubnis (jeweils befristet für die Dauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung) sowie die Zahlung der Geldleistung i. H. v. derzeit 4 € pro Std., pro Kind sein. Während der Zeit, in der die zusätzlichen 115 Std. abgeleistet werden, erhält die Tagespflegeperson eine für zwei Jahre befristete Pflegeerlaubnis sowie die Geldleistung der Stufe 1 (derzeit 2,50 € pro Std., pro Kind).

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage trägt zusammenfassend vor, dass die überarbeitete Vereinbarung mit dem Verein Tagesmütter e.V. die Aufstockung der bezuschussten wöchentlichen Arbeitszeit einer Fachkraft von 19,5 auf 22 Std. / Woche vorsehe, erforderlich aufgrund seit dem Jahr 2000 erheblich gestiegener Fallzahlen.

 

Auf Initiative des Tagesmütter e.V. mit ausdrücklicher Unterstützung der Verwaltung solle zum weiteren Qualitätsausbau zudem künftig die Teilnahme an den Aufbauqualifizierungsmodulen zwingende Voraussetzung für die Erteilung der 5-jährigen Pflegeerlaubnis sein.

 

 

Dem Beschlussvorschlag wird ohne weitere Diskussion einvernehmlich zugestimmt.

 

   


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig