Ratsherr Müller führt
zu den Inhalten der Anfrage aus.
Die Verwaltung sagt
eine nachträgliche Beantwortung, sofern möglich, zu.
Ratsherr Peters und
Ratsherr Bertholdt regen regelmäßige Berichte aus den
Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen
an.
Justiziar Dr. Saturra
erläutert, dass die Gemeindeordnung dies zwar grundsätzlich vorsehe, anderweitige
Rechtsgrundlagen, etwa aus dem Gesellschafts- und Handelsrecht, dem jedoch
entgegenstehen könnten und eine eindeutige Beantwortung daher nicht ohne
weiteres möglich sei. Grundsätzlich sei der Rat bei wichtigen strategischen
Entscheidungen aufgrund hierzu erforderlicher Beschlussfassungen per se
eingebunden. Eine entsprechende Prüfung der Rechte / Pflichten von entsandten
Ratsmitgliedern zum regelmäßigen Bericht könne jedoch zur Klärung noch
erfolgen.
Anmerkung
des Schriftführers:
Zwischenzeitlich
ist eine entsprechende Prüfung erfolgt. Das Prüfergebnis ist der Niederschrift
als Anlage 1 beigefügt.