Ratsherr Müller führt zu den Inhalten der Anfrage aus.

 

Die Verwaltung sagt eine nachträgliche Beantwortung, sofern möglich, zu.

 

Ratsherr Peters und Ratsherr Bertholdt regen regelmäßige Berichte aus den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen an.

 

Justiziar Dr. Saturra erläutert, dass die Gemeindeordnung dies zwar grundsätzlich vorsehe, anderweitige Rechtsgrundlagen, etwa aus dem Gesellschafts- und Handelsrecht, dem jedoch entgegenstehen könnten und eine eindeutige Beantwortung daher nicht ohne weiteres möglich sei. Grundsätzlich sei der Rat bei wichtigen strategischen Entscheidungen aufgrund hierzu erforderlicher Beschlussfassungen per se eingebunden. Eine entsprechende Prüfung der Rechte / Pflichten von entsandten Ratsmitgliedern zum regelmäßigen Bericht könne jedoch zur Klärung noch erfolgen.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Zwischenzeitlich ist eine entsprechende Prüfung erfolgt. Das Prüfergebnis ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.