Stellvertretender Vorsitzender Fliege führt in die Beratung ein.

Dezernent Annacker führt ergänzend aus, dass eine zunehmende Professionalisierung in der Kindertagespflege stattgefunden hat. In der früheren Einordnung wurde die Enkelkinderpflege als Teil der nicht materiellen Unterhaltsverpflichtung betrachtet. Mittlerweile habe aber eine Zunahme der verschiedenen Betreuungssettings stattgefunden, sodass beispielsweise eine Großmutter, neben den eigenen Enkelkindern auch andere Kinder in der Tagespflege betreue.

Ratsherr Jörgens fragt nach, was in diesem Zusammenhang unter dem Wort „überwiegend“ zu verstehen sei.

Dezernent Annacker erklärt, dass im Einzelfall die Anzahl der betreuten Kinder und auch die Betreuungsstunden herangezogen werden, um zu verhindern, dass die Verwandtenpflege durch die Jugendhilfe refinanziert werde.

 

Sodann erfolgt die einstimmige Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig