Beschluss: einstimmig beschlossen

Stellvertretender Vorsitzender Fliege führt in die Beratung ein und fasst die Eckpunkte zu Betriebskostenpauschale und Verpflegungsbeitrag zusammen.

 

Sachkundige Bürgerin Schumann weist auf den Wert des Essens hin und wünscht sich im Sinne der Gleichbehandlung bei Tagespflegepersonen die gleiche Vorgehensweise mit den Verpflegungskosten wie im Kita-Bereich. Das Essensgeld werde bei Tagespflegepersonen von den Sachkosten abgezogen, was zu einer Ungleichbehandlung führe.

 

Dezernent Annacker weist darauf hin, dass auch die Kita-Träger unterschiedlich mit dem Thema Verpflegung umgehen. Insofern gebe die Stadt zwar den Korridor vor, wie die Umsetzung erfolgt liegt dann in der freien Entscheidung sowohl der Träger als auch der Kindertagespflegepersonen.

Fachbereichsleiterin Fandel ergänzt, dass die Angebote der Träger von 60 bis 105 Euro monatlich reichen und die Verpflegung auf unterschiedliche Weise umgesetzt werde. Die gleiche Freiheit sollte daher auch für die Kindertagespflegepersonen gelten.

 

Sodann wird die Informationsvorlage insgesamt zur Kenntnis genommen.