1.       Aktueller Stand unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

 

Quote: 31

versorgt: 30

 

davon

 

17 aus Afghanistan

8 aus Syrien

3 aus Somalia

2 aus der Türkei

 

7 UMA befinden sich in der Brückenlösung

14 sind volljährig und erhalten eine HjV; für die Quote zählen diese aber mit

3 befinden sich in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII

6 befinden sich im Heimpflege nach § 34 SGB VIII

 

2.       Überbrückungshilfen Kitas

 

Zur Sicherung der Trägerpluralität stellt das Land insgesamt 100 Mio Euro zur Verfügung gestellt (als fachbezogene Pauschale als Aufschlag zu den zum 15.3.23 beantragten Kindpauschalen). Die Aufschläge gestalten sich je nach Gruppenform zwischen 90,33 Euro und 465,12 Euro. Antragstellung ist nicht erforderlich, Das JA muss dem LVR eine rechtsverbindliche Bestätigung über die Weiterleitung vorlegen auf Basis einer rechtsverbindlichen Eigenerklärung, die die jeweiligen freien Träger der Kitas zuvor über den zweckentsprechenden Einsatz der Pauschalmittel abgegeben haben müssen.

JA erhielt einen Bescheid des LVR. Die Fachabteilung hat die Bewilligungen an die Freien Träger gefertigt und wartet noch auf das Formular für die Rechtsverbindliche Bestätigung seitens der Träger (das der LVR auf seiner Seite zur Verfügung stellen wollte), um dann die Mittel weiterleiten zu können. Die Bewilligung wird dann zusammen mit dem Formular für die Rechtsverbindlichen Bestätigung an die Träger versandt und wenn die rechtsverb. Bestätigung von den Trägern zurück kommt, werden die Mittel weitergeleitet. Die entsprechenden Arbeitsunterlagen hat der LVR noch nicht wie angekündigt auf seiner Homepage bereitgestellt, so dass sich die Auszahlung bislang verzögert.

Die Fachpauschale dient ausschließlich der Abfederung der aufgrund von Tarifverträgen gestiegenen Personalkosten. Unerheblich ist dabei, ob der freie Träger an einen eigenen Tarifvertrag gebunden ist oder die Tarifanpassung analog übernommen hat.

 

3. Anfrage Grün-alternativ Meerbusch zu Kindern mit Behinderung in KiTas und Offenem Ganztag

 

Die o.g. Anfrage war gemäß §§ 20 Abs. 1, 29 der Geschäftsordnung des Rates verfristet, weil sie nicht 6 Werktage vor der Ausschusssitzung eingegangen ist (den Tag des Eingangs der Anfrage und den Sitzungstag nicht mit einberechnet) und wurde daher nicht auf die Tagesordnung genommen. Gleichwohl hat die Verwaltung unmittelbar nach Eingang der Anfrage die entsprechenden Fragen zur Beantwortung an die Träger der Kindertagesstätten gegeben. Eine vollständige Beantwortung von allen Trägern stand zum Zeitpunkt der Sitzung noch aus. Einige Träger meldeten Fehlanzeige, sprich es gibt dort keine Kinder mit Kita-Assistenz.

Lediglich in drei Einrichtungen werden nach Beantwortungsstand 5.2.24 Kinder mit Basisleistung betreut, die auch eine Kita-Assistenz haben.

In einer Einrichtung sind es derzeit 3 Kinder mit Kita-Assistenz, wovon 1 Assistenz derzeit fehlt, das Kind aber dennoch betreut wird.

In einer anderen Einrichtung sind 5 Assistenzen vorhanden, 2 weitere sind beantragt. Die Kinder werden vollumfänglich betreut.

Eine weitere Einrichtung hat 1 Kind mit Behinderung gemeldet, bei dem eine Integrationshilfe bewilligt wurde, aber noch keine Kitaassistenz gefunden. Das Kind wird gemäß Betreuungsvertrag betreut.

Die Kitas weisen auf erhöhte Belastung der Mitarbeitenden hin und Schwierigkeiten, Kita-Assistenzen zu finden.

Für die städt. Kitas gilt ebenfalls kein Ausschluss von der Betreuung. Für 4 Kinder sind derzeit Kita-Assistenzen bewilligt. Davon fehlt derzeit 1 Kita-Assistenz, das Kind wird aber dennoch betreut.

Für die OGS teilte der OBV auf Anfrage mit, dass kein Kind vom Besuch der OGS ausgeschlossen wird und im Regelfall auch für den Nachmittagsbereich eine Begleitung beantragt und gewährt wird, sobald ein Kind für den Unterricht eine Assistenz hat.