Stellvertretender Vorsitzender Fliege stellt den Antrag der SPD-Fraktion zu der Beteiligung an der Aktion „Stillfreundliche Kommune“ vor.

 

Ratsherr Neuhausen fragt nach, ob es dazu konkrete Ergebnis von der Verwaltung gebe.

 

Dezernent Annacker führt mit Hinweis auf die Stadt Kaarst, welche über ein zentrales Rathaus verfügt, dass sich Meerbusch als dezentral organisierte Verwaltung mit den verschiedenen Standorten, strukturell nicht für eine Umsetzung eigne. Die geforderten separaten Räumlichkeiten könnten mangels Raumkapazitäten nicht zur Verfügung gestellt werden. Bisher konnte der Bedarf stillender Mütter aber immer so geregelt werden, dass beispielsweise ein Büro zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus sei der Bedarf insgesamt gering, da die Verweildauer in der Verwaltung sehr kurz sei.

 

Ratsherr Neuhausen ergänzt, dass es nicht allein um Stillräume während eines Besuchs in der Verwaltung gehe, sondern um Räume für Frauen innerhalb der Stadtteile.

 

Ratsherr Mocka führt an, dass ein Mittelweg in der Form zur Verfügung gestellt werden könnte, dass Wickeltische und Stillgelegenheiten in der Nähe von Toiletten installierte werden.

 

Ratsherr Kräling schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und verweist insbesondere auf die dezentrale Lage der Verwaltungsgebäude, die Öffnungszeiten und auf den Platzmangel auch für die Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung insgesamt.

 

Ratsherr Jörgens schließt sich ebenfalls den Ausführungen der Verwaltung an und ergänzt, dass dies eher ein Thema für Gastronomie und Handel sei.

 

Dezernent Annacker führt dazu aus, dass sog. „Müttercafés“ die Zielgruppe explizit anspreche. Dort sei dann auch die Aufenthaltsdauer und –qualität entsprechend gewährleitet.

 

Ratsherr Neuhausen zieht nach weiterer Diskussion den Antrag zurück, wenn die Verwaltung initiativ auf Gastronomie und Handel zugeht.

 

Dezernent Annacker sagt eine Bestandsaufnahme mit Blick auf Stillen bzw. Nahrungsaufnahme eines Säuglings insgesamt und einen Bericht in einer der nächsten Sitzungen zu.