Fachbereichsleiter
Annacker berichtet kurz über die Umsetzung des neuen Betreuungs- und
Vormundschaftsrechtes im Bereich der Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften in
Meerbusch. Ausgelöst durch gravierende Fälle von Kindeswohlgefährdungen bis hin
zu Todesfällen u.a. unter Betreuung überlasteter Vormünder sei stufenweise ein
erweiterter Kinderschutz gesetzlich umgesetzt werden. Von anderorts ehemals 240
Vormundschaften je Vollzeitkraft sei die Fallzahl nun gesetzlich auf 50 Fälle reduziert
worden. In der Fachdiskussion werde diese Fallzahl unter Würdigung der dem
Vormund obliegenden Pflichten noch als zu hoch kritisiert.
Die
Wahrnehmung der persönlichen Förderung und Gewährleistung der Pflege und
Erziehung in engem Kontakt mit den Mündeln und sonstigen Beteiligten sei in
Meerbusch bereits seit vielen Jahren Standard, so dass sich aktuell zunächst
kein zusätzlicher Stellenbedarf ergebe. Die weitere Entwicklung bleibe jedoch
abzuwarten.