Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fachbereichsleiter Annacker berichtet kurz über die Umsetzung des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes im Bereich der Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften in Meerbusch. Ausgelöst durch gravierende Fälle von Kindeswohlgefährdungen bis hin zu Todesfällen u.a. unter Betreuung überlasteter Vormünder sei stufenweise ein erweiterter Kinderschutz gesetzlich umgesetzt werden. Von anderorts ehemals 240 Vormundschaften je Vollzeitkraft sei die Fallzahl nun gesetzlich auf 50 Fälle reduziert worden. In der Fachdiskussion werde diese Fallzahl unter Würdigung der dem Vormund obliegenden Pflichten noch als zu hoch kritisiert.

Die Wahrnehmung der persönlichen Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung in engem Kontakt mit den Mündeln und sonstigen Beteiligten sei in Meerbusch bereits seit vielen Jahren Standard, so dass sich aktuell zunächst kein zusätzlicher Stellenbedarf ergebe. Die weitere Entwicklung bleibe jedoch abzuwarten.