Beschluss:

 

  • Für das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 329 Meerbusch-Büderich „Vogelsiedlung“ gefasst.

 

·         Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

 

·         Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig