Beschluss:
- Für
das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 329 Meerbusch-Büderich „Vogelsiedlung“
gefasst.
·
Das
Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
· Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig