Beschluss:
Gemäß § 117 Abs.1 GO
NRW beschließt der Rat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Gemäß § 117 Abs.1 GO
NRW beschließt der Rat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig