Christoph Theisen fragt als Vertreter der Bewohner/innen der „Vogelsiedlung“ Büderich nach den Umfängen der beabsichtigten Planungen im Zusammenhang zum neuen Bebauungsplan für die Siedlung, insbesondere hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen, da durch die geplante Neubebauung eine Zunahme des Verkehrs befürchtet würde. Weiterhin erkundigt er sich nach den Gründen für eine geänderte Vorfahrtsregelung auf dem Laacher Weg.

 

Erster und Technischer Beigeordneter Andreas Apsel führt aus, dass im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes die verkehrlichen Auswirkungen durch neu geschaffenen Wohnraum anhand von Verkehrskonzepten berücksichtigt würden.

 

Hinsichtlich der Neuordnung der Verkehrslenkung auf dem Laacher Weg sagt er eine Prüfung und nachträgliche Beantwortung zu.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Zwischenzeitlich ist eine Prüfung des Sachverhaltes erfolgt. Der zuständige Fachbereich Straßen und Kanäle teilt mit, dass die Vorfahrtänderung u.a. aufgrund der Verbesserung des Verkehrsflusses für den ÖPNV durchgeführt worden sei. Des Weiteren sei die Änderung erfolgt, da in Fahrtrichtung Lötterfelder Straße die Vorfahrt bereits zuvor durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt worden sei. Um hier eine einheitliche Vorfahrtregelung auch auf dem Teilstück des Laacher Weges zwischen Schwalbenweg und Lerchenweg für die Verkehrsteilnehmer/innen zu ermöglichen, hätten die zuständigen Stellen dies angepasst.