Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage stellt eingangs fest, dass in den Kommunen seit Jahren der Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige höchste Priorität habe. Mit einem erheblichen Kostenaufwand und unter immensen Anstrengungen sei der Ausbau in Meerbusch vorangetrieben worden. Insgesamt seien 15 Tagesstätten ausgebaut und 3 Neubauten als Ersatz für baulich abgängige Tagesstätten errichtet worden, 4 weitere Neubaumaßnahmen seien projektiert.

 

Beim Krippengipfel 2007 hätten Bund, Länder und Kommunen vereinbart, bis zum 1.8.2013 750.000 U3-Betreuungsplätze zu schaffen, was bezogen auf die derzeitige Anzahl von U 3-Kindern einer Versorgungsquote von 38 % entspräche; die Kosten sollten von Bund, Länder und Kommunen je zu einem Drittel getragen werden. Bisher hätten rd. 558.000 Plätze realisiert werden können. Der Bund habe für den Ausbau 4 Milliarden € bereitgestellt, davon seien 481 Mio € auf das Land NRW entfallen.

 

Durch den vorliegenden Referentenentwurf zum Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter 3 Jahren sollen weitere 30.000 Betreuungsplätze geschaffen werden. Hierfür würden vom Bund zusätzlich 580,5 Mio € bereitgestellt.

 

Für den Ausbau des Betreuungsangebotes habe NRW in den Jahren 2010 bis 2013 400 Mio. € bereit gestellt.

 

Von den bisher durchgeführten Ausbaumaßnahmen seien rd. 30% der Kosten durch Bundes-/Landesmittel finanziert worden, 70% auf der kommunalen Ebene.

 

Die seinerzeitige Landesregierung sei von einem Versorgungsbedarf von nur 32% ausgegangen. Zwischenzeitlich seien alle Experten einig, dass ein Betreuungsangebot für nur 32% der U 3-Kinder nicht ausreichend sei. § 24 KiFöG sehe ab 01.08.2013 den Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr in Tageseinrichtung oder Tagespflege vor, für Kinder unter 1 Jahr zudem unter bestimmten Voraussetzungen. Die Auswertung der Befragung nach dem Betreuungsbedarf im Rahmen des Elternbesuchsdienstes habe zu einem Betreuungsbedarf von 43% geführt.

 

2008 habe die Stadt im Dialog mit den Trägern die Planung für den bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebotes in Meerbusch erstellt. Parallel zum Ausbau des Betreuungsangebotes in Einrichtungen sei die Tagespflege ausgebaut worden. Von den 200 Tagespflegestellen als einberechnetem Ausbauziel seien aktuell bereits 199 Plätze belegt, insbesondere von unter Dreijährigen.

 

Das Ergebnis für Meerbusch sei in der Vorlage nach Ortsteilen differenziert mit dem Ausbauziel von insgesamt 568 U3-Plätzen (Fertigstellung bis spätestens Ende 2014) dargestellt.

 

 

In privat-gewerblichen Einrichtungen im Stadtgebiet würden derzeit 150 Betreuungsplätze vorgehalten; ob sich die Nachfrage an privatgewerblichen Plätzen durch den Ausbau des öffentlich-geförderten Angebotes ändern werde, bleibe abzuwarten.

 

Mit Realisierung der dargestellten Ausbaumaßnahmen sei in Meerbusch für die Ü3-Betreuung eine Quote von 96 %, für die U3-Betreuung eine Quote von 43 % erreicht.

 

Die neue 5-gruppige Einrichtung Am Flehkamp in Büderich könne voraussichtlich Ende 2013 in Betrieb genommen werden. Erfreulicherweise seien über den Kita-Navigator bereits 40 Anmeldungen erfolgt und die Verwaltung hoffe, dass die Eltern bis zur Eröffnung Geduld bewiesen. 

 

Wie bereits in früheren Sitzungen dargelegt, wird es in den Stadtteilen Strümp und Lank, wo als Folge des U3-Ausbaus bis zur Fertigstellung der Neubaumaßnamen – Ausbau der Raphaelschule und Neubau Pfarrstraße mit jeweils 5 Gruppen – zu Engpässen kommen, da die erforderliche Quote zur Ü3-Betreuung zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres nicht erreicht werde. Soweit möglich, sei die erlaubte Überbelegung von 2 Kindern je Gruppe als vorübergehende Option angedacht. Um möglichst einvernehmliche Lösungen anbieten zu können, würden in den nächsten Tagen alle Träger zu Koordinierungsgesprächen eingeladen, um Bedarfe und Angebote zu klären. Es werde voraussichtlich nicht möglich sein, alle Elternwünsche nach einem Platz in einer bestimmten Einrichtung zu berücksichtigen, erforderlich werde vielmehr, auch ein Platzangebot außerhalb des eigenen Ortsteiles anzunehmen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Eimer bestätigt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass erklärtes Ziel die ortsteilbezogene Vergabe sei, die Bereitstellung eines Platzes in der jeweils bevorzugten Einrichtung jedoch nicht in jedem Fall sicher gestellt werden könne. Unter Einbeziehung der Einrichtungsleiterinnen werde im Einzelfall nach Lösungen gesucht, die auch abhängig seien von Mobilität, Arbeitsplatz etc..

 

Insgesamt sei aber festzustellen, dass Meerbusch auch im Vergleich zu vielen anderen Kommunen mit einer bereits jetzt erfüllten Betreuungsquote von 35% gut aufgestellt sei.

 

Ratsherr Becker bestätigt, dass in Meerbusch Vieles schon geleistet worden sei. Bezüglich des benannten Endausbauzieles von 568 Plätzen gebe er aber zu bedenken, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt deutlich werde, ob dieses Betreuungsangebot tatsächlich ausreichend sei. In den kommenden Jahren sei möglicherweise eine Nachjustierung erforderlich.

 

Ratsherr Wartchow bestätigt, dass die Stadt auf gutem Level in das neue Kindergartenjahr starten könne. Für die Folgejahre stelle sich jedoch die Frage, wie auf veränderte Bedarfe reagiert werden könne. Demographische Entwicklungen seien aus den vorhandenen Meldedaten abzuleiten, diese ermöglichten jedoch keine Rückschlüsse auf zukünftiges Nachfrageverhalten.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet, dass zum einen die Abfrageergebnisse des Babybesuchsdienstes Aufschluss über zukünftige Bedarfe gäben, insbesondere aber der neue Kita-Navigator entsprechende Daten liefern solle.

 

Um zusätzliche Bedarfe zu decken, sei in Strümp im Gebäude der Raphaelschule neben der Kindertageseinrichtung ein zusätzliches Angebot mittels Großtagespflege insbesondere für die unter Dreijährigen vorgesehen. In Bösinghoven sei nach Fertigstellung des Neubaus in den dann ungenutzten Räumlichkeiten ebenfalls die Möglichkeit einer temporären Großtagespflegestelle gegeben.

 

Gewiss sei jedoch, dass sich die Zahl der Kinder bis zum Jahr 2030 auch in Meerbusch reduzieren werde, was Unwägbarkeiten bei der Planung weiterer neuer Einrichtungen aufwerfe. Die Ausbaumöglichkeiten bei den vorhandenen Einrichtungen seien bekanntermaßen ausgeschöpft. Sinnvoller sei daher nach derzeitigem Stand die Ausweitung des Betreuungsangebotes im Rahmen von Großtagespflege.

 

Für die weitere Planung sei zudem zu berücksichtigen, dass die Nachfrage mit einem verbesserten Betreuungsangebot insgesamt steigen werde, dies aber nicht auf die Kindertagesbetreuung beschränkt sei. Auch beim Offenen Ganztag in den Grundschulen würden mehr Betreuungsplätze benötigt, insgesamt sei dies ein gesellschaftliches Problem, das es zu lösen gelte.

 

Bezüglich der Planung einer Großtagespflege im Gebäude der Raphaelschule regt Ratsherr Becker ein Modell der Randzeitenbetreuung in Kooperation mit der Kindertageseinrichtung an.