Herr Härtel erläutert, dass im laufenden Vergabeverfahren nur ein Angebot abgegeben worden sei, welches inhaltlich nicht vollständig und wirtschaftlich nicht tragbar gewesen sei. Die Vergabe hätte daher aufgehoben werden müssen.

Dezernent Annacker ergänzt, dass das Angebot den vielfachen Quadratmeterpreis von sozial gefördertem Wohnraum beinhaltet habe. Wichtig sei, dass die Bewohner in den sozialen Wohnungsbau vermittelt würden und dort auch eine Akzeptanz für die Besonderheiten diese Klientel geschaffen werden müsste.

 

Ratsfrau Niegeloh betont, dass es seit Jahren kein Weiterkommen in dieser Thematik gäbe und die Bewohner darunter leiden würden. Ratsfrau Pricken stimmt Ratsfrau Niegeloh zu und erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen.

Dezernent Annacker erklärt, dass es ein gutes Beratungsangebot für die Bewohner gäbe, ein aktueller Artikel der Rheinischen Post würde wiedergeben, dass sich die Bewohner in der Unterkunft wohl fühlen würden und verweist darauf, dass für das Jahr 2024 keine Mittel für das Obdach eingestellt im Haushalt eingestellt seien.

 

Ratsfrau Pricken schließt sich an, dass Ratsfrau Niegeloh seit vielen Jahren das Problem des Obdaches thematisiert habe. Zudem sei der soziale Wohnungsbau ohne Betreuung für viele Bewohner nicht adäquat.

Dezernent Annacker antwortet, dass es ein gutes Beratungsangebot für die Bewohner gäbe, Ziel sollte jedoch die Vermittlung in regulären Wohnraum darstellen. Laut Presseartikel würden sich die meisten Bewohner vor Ort aber wohl fühlen. Ebenso würden erwerbstätige Bewohner aufgrund der geringen Nutzungsgebühr nicht ausziehen. Es fehle daher an Motivation und Anreizen für die Bewohner auszuziehen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation sei eine investive Maßnahme im Jahr 2024 nicht realisierbar.

 

Ratsfrau Housden schließt sich ihren Vorrednerinnen an, jedoch sei der ursprüngliche Plan gewesen durch den Neubau auf den gestiegenen Bedarf reagieren zu können, nicht, die Unterkunft wohnlicher zu gestalten. Ratsfrau Housden fragt, ob ein neues Vergabeverfahren möglich sei.

Dezernent Annacker betont, dass ein neues Vergabeverfahren keine Option darstelle. Die Unterbringung in einer Notunterkunft stelle zudem keinen Wohnraum, sondern eine ordnungsrechtliche Verpflichtung dar. Es müssten daher alternative Angebote geschaffen werden, beispielsweise über Sozialwohnungen, da dort auch die soziale Kontrolle gegeben sei. Dieses Angebot fehle jedoch in Meerbusch aktuell, der entsprechende Handlungsbedarf werde derzeit jedoch von Seiten der Stadtverwaltung angegangen, unteranderem mit dem Sonderausschuss zum Thema Wohnen.

 

Ratsherr Bertholdt gibt an, dass die Suche nach einer bedarfsgerechten Lösung ein langer Weg gewesen sei, die Misere der Bauindustrie sowie der Ausgang des Ausschreibungsverfahren sei nicht vorhersehbar gewesen.

 

Ratsfrau Pricken fragt, ob ein Neubau an anderer Stelle zu realisieren und die Umwidmung des aktuellen Gebäudes zu Sozialwohnungen möglich sei.

Dezernent Annacker erklärt, dass die Schaffung von sozialem Wohnraum und die Vermittlung der Bewohner in diesen das Ziel darstellen solle. Der Neubau von Notunterkünften werde im Gegensatz zu sozialem Wohnraum finanziell nicht gefördert.

 

Ratsfrau Niegeloh erläutert, dass der ursprüngliche Plan, keine investive Lösung zu realisieren, zu einer Entlastung des Haushaltes für das Jahr 2024 führen sollte.

Ratsfrau Housden ergänzt, dass für den Haushalt 2025 ein neuer Beschluss notwendig sei.

Ratsherr Kräling widerspricht, dass auch ein Beschluss, der den Haushalt investiv betroffen hätte, aufgrund der Preisentwicklung keine Durchführbarkeit eines Neubaus zur Folge gehabt hätte. Er betont, dass die Entwicklung nicht absehbar gewesen sei und Schuldzuweisungen nicht zielführend seien.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich, ob ein Heizungseinbau möglich sei.

Herr Härtel antwortet, dass diese Überlegung bereits von Seiten der Verwaltung angestrebt worden sei, allerdings gäbe es nun energetische Vorgaben bei dem Einbau einer neuen Heizung, die zahlreiche weitere Folgearbeiten bedeuten würden. Ein einfacher Heizungseinbau sei nicht möglich, da die gesetzlichen Vorgaben zu erheblichen weiteren finanziellen Aufwendungen führen würden.

Ratsherr Bertholdt ergänzt, dass eine aufwändige energetische Außensanierung ohne entsprechende Innensanierung sinnlos sei.