Sitzung: 22.02.2024 Sozialausschuss
Herr
Härtel erläutert, dass im laufenden Vergabeverfahren nur ein Angebot abgegeben
worden sei, welches inhaltlich nicht vollständig und wirtschaftlich nicht
tragbar gewesen sei. Die Vergabe hätte daher aufgehoben werden müssen.
Dezernent
Annacker ergänzt, dass das Angebot den vielfachen Quadratmeterpreis von sozial
gefördertem Wohnraum beinhaltet habe. Wichtig sei, dass die Bewohner in den
sozialen Wohnungsbau vermittelt würden und dort auch eine Akzeptanz für die
Besonderheiten diese Klientel geschaffen werden müsste.
Ratsfrau
Niegeloh betont, dass es seit Jahren kein Weiterkommen in dieser Thematik gäbe
und die Bewohner darunter leiden würden. Ratsfrau Pricken stimmt Ratsfrau
Niegeloh zu und erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen.
Dezernent
Annacker erklärt, dass es ein gutes Beratungsangebot für die Bewohner gäbe, ein
aktueller Artikel der Rheinischen Post würde wiedergeben, dass sich die
Bewohner in der Unterkunft wohl fühlen würden und verweist darauf, dass für das
Jahr 2024 keine Mittel für das Obdach eingestellt im Haushalt eingestellt
seien.
Ratsfrau
Pricken schließt sich an, dass Ratsfrau Niegeloh seit vielen Jahren das Problem
des Obdaches thematisiert habe. Zudem sei der soziale Wohnungsbau ohne
Betreuung für viele Bewohner nicht adäquat.
Dezernent
Annacker antwortet, dass es ein gutes Beratungsangebot für die Bewohner gäbe,
Ziel sollte jedoch die Vermittlung in regulären Wohnraum darstellen. Laut
Presseartikel würden sich die meisten Bewohner vor Ort aber wohl fühlen. Ebenso
würden erwerbstätige Bewohner aufgrund der geringen Nutzungsgebühr nicht
ausziehen. Es fehle daher an Motivation und Anreizen für die Bewohner
auszuziehen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation sei eine investive
Maßnahme im Jahr 2024 nicht realisierbar.
Ratsfrau
Housden schließt sich ihren Vorrednerinnen an, jedoch sei der ursprüngliche
Plan gewesen durch den Neubau auf den gestiegenen Bedarf reagieren zu können,
nicht, die Unterkunft wohnlicher zu gestalten. Ratsfrau Housden fragt, ob ein
neues Vergabeverfahren möglich sei.
Dezernent
Annacker betont, dass ein neues Vergabeverfahren keine Option darstelle. Die
Unterbringung in einer Notunterkunft stelle zudem keinen Wohnraum, sondern eine
ordnungsrechtliche Verpflichtung dar. Es müssten daher alternative Angebote
geschaffen werden, beispielsweise über Sozialwohnungen, da dort auch die
soziale Kontrolle gegeben sei. Dieses Angebot fehle jedoch in Meerbusch
aktuell, der entsprechende Handlungsbedarf werde derzeit jedoch von Seiten der
Stadtverwaltung angegangen, unteranderem mit dem Sonderausschuss zum Thema
Wohnen.
Ratsherr
Bertholdt gibt an, dass die Suche nach einer bedarfsgerechten Lösung ein langer
Weg gewesen sei, die Misere der Bauindustrie sowie der Ausgang des
Ausschreibungsverfahren sei nicht vorhersehbar gewesen.
Ratsfrau
Pricken fragt, ob ein Neubau an anderer Stelle zu realisieren und die Umwidmung
des aktuellen Gebäudes zu Sozialwohnungen möglich sei.
Dezernent
Annacker erklärt, dass die Schaffung von sozialem Wohnraum und die Vermittlung
der Bewohner in diesen das Ziel darstellen solle. Der Neubau von
Notunterkünften werde im Gegensatz zu sozialem Wohnraum finanziell nicht
gefördert.
Ratsfrau
Niegeloh erläutert, dass der ursprüngliche Plan, keine investive Lösung zu
realisieren, zu einer Entlastung des Haushaltes für das Jahr 2024 führen
sollte.
Ratsfrau
Housden ergänzt, dass für den Haushalt 2025 ein neuer Beschluss notwendig sei.
Ratsherr
Kräling widerspricht, dass auch ein Beschluss, der den Haushalt investiv
betroffen hätte, aufgrund der Preisentwicklung keine Durchführbarkeit eines
Neubaus zur Folge gehabt hätte. Er betont, dass die Entwicklung nicht absehbar
gewesen sei und Schuldzuweisungen nicht zielführend seien.
Ratsfrau
Niegeloh erkundigt sich, ob ein Heizungseinbau möglich sei.
Herr
Härtel antwortet, dass diese Überlegung bereits von Seiten der Verwaltung angestrebt
worden sei, allerdings gäbe es nun energetische Vorgaben bei dem Einbau einer
neuen Heizung, die zahlreiche weitere Folgearbeiten bedeuten würden. Ein
einfacher Heizungseinbau sei nicht möglich, da die gesetzlichen Vorgaben zu
erheblichen weiteren finanziellen Aufwendungen führen würden.
Ratsherr Bertholdt ergänzt, dass eine aufwändige energetische Außensanierung ohne entsprechende Innensanierung sinnlos sei.