Sitzung: 22.02.2024 Sozialausschuss
Dezernent
Annacker berichtet, dass am 07.02.24 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von
Bund und Ländern auf Ebene der Staatskanzleien und den kommunalen
Spitzenverbänden, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verhandelt
worden sei. Aus diesem Prozess sei eine Ausschreibung hervorgegangen, der sich
14 Bundesländer, darunter auch NRW, angeschlossen hätten. Bis Juni 2024 solle
ein Dienstleister gefunden werden, der eine solche Bezahlkarte bereitstellen
könne. Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen solle es freigestellt werden, die
Bezahlkarte einzuführen.
Am
14.02.24 sei der Beschluss zum Vergabeverfahren zur Auswahl eines
Dienstleisters für die Ausgabe und Beladung guthabenbasierter Debitkarten
beauftragt und gestartet worden.
Das
AsylbLG müsse zudem angepasst werden, da immer noch keine Klarheit bestünde, ob
in NRW einheitliche Regelung erfolgen werde. Der Kreis Mettmann und die Stadt
Krefeld würden z.B. aktuell die Einführung ablehnen, Duisburg habe den
Beschluss zurückgestellt mit dem Hinweis an die Staatskanzlei, für eine
NRW-einheitliche Lösung zu sorgen. Die Bezahlkarte solle Missbrauch und einen
Transfer der Leistungen ins Ausland verhindern und gleichzeitig für eine
Arbeitsentlastung sorgen.
Zudem
erklärt Dezernent Annacker, dass die angeschlagene St.-Mauritius-Fachklinik in
Osterath gerettet scheine. Basis eines im Januar vorgelegten Insolvenzplanes
sei der Einstieg eines neuen Trägers. Mehrheitsgesellschafter werde die
Augustinus-Gruppe aus Neuss mit 60 %, die mit den Alexianern als Co-Investor
(mit 40 % Beteiligung) neue Pläne für das Haus habe.