Dezernent Annacker berichtet, dass am 07.02.24 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf Ebene der Staatskanzleien und den kommunalen Spitzenverbänden, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verhandelt worden sei. Aus diesem Prozess sei eine Ausschreibung hervorgegangen, der sich 14 Bundesländer, darunter auch NRW, angeschlossen hätten. Bis Juni 2024 solle ein Dienstleister gefunden werden, der eine solche Bezahlkarte bereitstellen könne. Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen solle es freigestellt werden, die Bezahlkarte einzuführen.

Am 14.02.24 sei der Beschluss zum Vergabeverfahren zur Auswahl eines Dienstleisters für die Ausgabe und Beladung guthabenbasierter Debitkarten beauftragt und gestartet worden.

Das AsylbLG müsse zudem angepasst werden, da immer noch keine Klarheit bestünde, ob in NRW einheitliche Regelung erfolgen werde. Der Kreis Mettmann und die Stadt Krefeld würden z.B. aktuell die Einführung ablehnen, Duisburg habe den Beschluss zurückgestellt mit dem Hinweis an die Staatskanzlei, für eine NRW-einheitliche Lösung zu sorgen. Die Bezahlkarte solle Missbrauch und einen Transfer der Leistungen ins Ausland verhindern und gleichzeitig für eine Arbeitsentlastung sorgen.

 

Zudem erklärt Dezernent Annacker, dass die angeschlagene St.-Mauritius-Fachklinik in Osterath gerettet scheine. Basis eines im Januar vorgelegten Insolvenzplanes sei der Einstieg eines neuen Trägers. Mehrheitsgesellschafter werde die Augustinus-Gruppe aus Neuss mit 60 %, die mit den Alexianern als Co-Investor (mit 40 % Beteiligung) neue Pläne für das Haus habe.