Sitzung: 05.02.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/439/2012
Beschluss:
1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften stellt fest:
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 292, Meerbusch‑Büderich,
Laacher Weg / Lötterfelder Straße, hat gemäß
§ 3 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung vom 4. Juli 2011 bis einschließlich 15. Juli 2011
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Über die
eingegangenen Äußerungen entscheidet der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander wie folgt:
1. Einwender Nr. 1 Schreiben
vom 13.07.2011
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Übergeordnetes Planungsziel der Erschließung ist die
Neuordnung der Buslinien, um den Durchgangsverkehr durch die
Lötterfelder Straße zu entlasten und die Verkehrssicherheit und Buslinienführung
aufgrund der hier beengten Straßenraumsituation zu verbessern. Daher verlaufen
zukünftig die Buslinien von der Niederdonker Straße über die
Planstraße A an der Ostgrenze des Planungsgebietes auf den
Laacher Weg. Um eine Erreichbarkeit der Haltestelle Johann‑Wienands‑Platz
für den Busverkehr zu gewährleisten, ist hier eine Umfahrungsmöglichkeit
(Wendeschleife) einzurichten.
Der Wendehammer an der Gesamtschule kann nicht als
Wendemöglichkeit für den Linienbusverkehr in Betracht gezogen werden, da diese
Fläche auch zur Aufstellung für wartende Schulbusse notwendig ist und genutzt
wird.
Die Kosten der Baumaßnahmen zur Errichtung der
Busschleife werden durch den Investor getragen, es entsteht somit keine
Belastung der Öffentlichkeit.
Die geplante Wendeschleife belegt nur Teilflächen des
Johann‑Wienands‑Platzes, der Charakter als öffentliche Grünfläche
bleibt weiterhin erhalten. Im Zuge der Errichtung der Busschleife kann eine
grundsätzliche Neugestaltung des Johann‑Wienands‑Platzes geprüft
werden. Dabei wird auch eine Verschiebung der Wendefläche nach Osten
untersucht.
2. Einwender
Nr. 2 Schreiben
vom 17.07.2011
zu 1.:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Übergeordnetes Planungsziel der Erschließung ist die
Neuordnung der Buslinien, um den Durchgangsverkehr durch die
Lötterfelder Straße zu entlasten und die Verkehrssicherheit und
Buslinienführung aufgrund der hier beengten Straßenraumsituation zu verbessern.
Daher verlaufen zukünftig die Buslinien von der Niederdonker Straße über
die Planstraße A an der Ostgrenze des Planungsgebietes auf den
Laacher Weg. Um eine Erreichbarkeit der Haltestelle Johann‑Wienands‑Platz
für den Busverkehr zu gewährleisten, ist hier eine Umfahrungsmöglichkeit
(Wendeschleife) einzurichten.
Der Wendehammer an der Gesamtschule kann nicht als
Wendemöglichkeit für den Linienbusverkehr in Betracht gezogen werden, da diese
Fläche auch zur Aufstellung für wartende Schulbusse notwendig ist und genutzt
wird.
Die Kosten der Baumaßnahmen zur Errichtung der
Busschleife werden durch den Investor getragen, es entsteht somit keine
Belastung der Öffentlichkeit.
Die geplante Wendeschleife belegt nur Teilflächen des
Johann‑Wienands‑Platzes, der Charakter als öffentliche Grünfläche
bleibt weiterhin erhalten. Im Zuge der Errichtung der Busschleife kann eine
grundsätzliche Neugestaltung des Johann‑Wienands‑Platzes geprüft
werden. Dabei wird auch eine Verschiebung der Wendefläche nach Osten
untersucht.
zu 2.:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Eine Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist
im Bebauungsplan nicht möglich. Die Anregungen werden an die zuständige
Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet und dort geprüft.
zu 3.:
Der
Anregung wird gefolgt.
Die
Übernahme aller entstehenden Erschließungskosten durch den Bauträger auch für
Bereiche außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie der Kosten
der Arbeiten für die Herstellung von Gehwegen auf dem Gebiet des Bauträgers
werden in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart. Auf die Anwohner des
Gebietes werden im Rahmen der Baumaßnahmen keine Kosten umgelegt werden.
zu 4.:
Der
Anregung wird gefolgt.
Der
Bebauungsvorschlag weist eine Erschließung der Grundstücke am Laacher Weg
von der neuen Planstrasse B aus. Dies, wie auch Angaben zur Ausführung der
Grundstücksbegrenzung (Zäune, Hecke, Sockelmauer nur bis max. 40 cm)
wird in den textlichen Festlegungen zum Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Eine Erschließung vom Laacher Weg aus würde diesen Grundstücken zudem die
wertvollen Südgärten nehmen.
zu 5.:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Durch das
neue Baugebiet entsteht ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Stellplätzen,
die z.Z. vorhandenen in der Umgebung reichen dafür nicht aus. Diese Parkplätze
sollen außerdem innerhalb des Baugebietes nachgewiesen werden, um von Besuchern
der neuen Baugrundstücke unmittelbar genutzt werden zu können.
zu 6.:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Der im
Bebauungskonzept geplante Spielplatz ist z.Z. nur als Kinderspielplatz (ohne
Altersbegrenzung) dargestellt. Allerdings befinden sich in einer Entfernung von
500 m zum Grundstück bereits 2 Spielplätze für Kinder von 6‑11
Jahren, so dass diesbezüglich kein zwingender Bedarf an Spielplätzen für
größere Kinder besteht. Die endgültige Festsetzung erfolgt im noch zu
erarbeitenden Rechtsplan.
3. Einwender
Nr. 3 Schreiben
vom 25. Juli 2011
zu 1.:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung:
Übergeordnetes Planungsziel der Erschließung ist die
Neuordnung der Buslinien, um den Durchgangsverkehr durch die
Lötterfelder Straße zu entlasten und die Verkehrssicherheit und
Buslinienführung aufgrund der hier beengten Straßenraumsituation zu verbessern.
Daher verlaufen zukünftig die Buslinien von der Niederdonker Straße über
die Planstraße A an der Ostgrenze des Planungsgebietes auf den
Laacher Weg. Um eine Erreichbarkeit der Haltestelle Johann‑Wienands‑Platz
für den Busverkehr zu gewährleisten, ist hier eine Umfahrungsmöglichkeit
(Wendeschleife) einzurichten.
Der Wendehammer an der Gesamtschule kann nicht als
Wendemöglichkeit für den Linienbusverkehr in Betracht gezogen werden, da diese
Fläche auch zur Aufstellung für wartende Schulbusse notwendig ist und genutzt
wird.
Die Kosten der Baumaßnahmen zur Errichtung der
Busschleife werden durch den Investor getragen, es entsteht somit keine
Belastung der Öffentlichkeit.
Die geplante Wendeschleife belegt nur Teilflächen des
Johann‑Wienands‑Platzes, der Charakter als öffentliche Grünfläche
bleibt weiterhin erhalten. Im Zuge der Errichtung der Busschleife kann eine
grundsätzliche Neugestaltung des Johann‑Wienands‑Platzes geprüft
werden. Dabei wird auch eine Verschiebung der Wendefläche nach Osten
untersucht.
zu 2.:
Der
Anregung wird gefolgt.
Die
Übernahme aller entstehenden Erschließungskosten durch den Bauträger auch für
Bereiche außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie die Kosten
der Arbeiten für die Herstellung von Gehwegen auf dem Gebiet des Bauträgers
werden in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart. Auf die Anwohner des
Gebietes werden im Rahmen der Baumaßnahmen keine Kosten umgelegt werden.
4. Einwender
Nr. 4 Schreiben
vom 7. September 2011
Den
Anregungen wird gefolgt.
Für die
Flurtücke 1012 und 1013 werden Baufenster und eine Erschließung von Süden über
das Nachbargrundstück geplant. Das städtebauliche Konzept und die
Erschließungsplanung werden entsprechend angepasst.
Über die
Kosten der Erschließung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den
betroffenen Grundstückseigentümern zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
|
|
1 |
UWG |
1 |
|
|
fraktionslos |
|
|
|
Gesamt: |
12 |
|
1 |
Anmerkung:
Sachkundiger Bürger Quaß hat vor der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen.
2. Ergebnis
der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
und der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, über die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander wie folgt zu entscheiden:
1. Rhein-Kreis
Neuss Schreiben
vom 01.09.2011
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es handelt sich bei der vorgelegten Planung um einen
Vorentwurf. Bei der Erarbeitung des Rechtsplanes werden Aussagen zum
Artenschutz, Lärmschutz, Regenwasserversickerung und Bodenschutz getroffen und
im Rahmen der öffentlichen Entwurfsauslegung zur erneuten Stellungnahme
vorgelegt.
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist allerdings
nicht erforderlich, da es sich hier um einen Plan der Innenentwicklung nach
§ 13a Baugesetzbuch handelt.
2. Landesbetrieb
Geologischer Dienst NRW Schreiben
vom 3. August 2011
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3. Open Grid
Europe Schreiben
vom 29.08.2011 (ohne Anlagen)
Den Anregungen wird gefolgt.
Die Ferngasleitung wird im Rechtsplan nach den bereit
gestellten Plänen eingetragen und mit den erforderlichen Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten festgesetzt. Alle weiteren Hinweise zum Schutzstreifen usw.
werden bei der Erarbeitung des Rechtsplanes berücksichtigt.
Sobald Pläne für die Erschließungsanlagen vorliegen,
werden diese wie gewünscht zur Verfügung gestellt.
Ratsfrau Kox regt an, die Bushaltestellen für den Linienbus mit denen der Schulbusse auf dem Schulgelände zu kombinieren.
Herr Trapp führt aus, dass bei dieser Lösung der Bus zweimal die Wohnbebauung passiere, während bei der bislang vom Ausschuss beschlossenen Führung nur eine Fahrt beim Wenden anfalle.
Die darauf hin von Ratsfrau Kox angeregte Verlegung der Wendefahrbahn nach Osten wolle die Verwaltung prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig