Herr Lutum erläutert das Bauvorhaben, das die Umwandlung gewerblich genutzter Flächen auf mehreren Grundstücken in eine Wohnbebauung vorsehe. Ein positiver Bauvorbescheid hierfür sei ergangen.

Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 51A brauche somit nicht weiter verfolgt zu werden.