Dezernent Annacker beantwortet die Anfrage. Derzeit würden verschiedene Standorte im Stadtgebiet für die Unterbringung von Geflüchteten geprüft. Unter anderem sei die Planung an der ehemaligen Barbara-Gerretz-Schule schon sehr weit, um dort mit Containern, Modul- oder Festbauten zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Auch die Unterbringung von Geflüchteten am Standort Krähenacker sei weit vorangeschritten. Dies alles geschehe, um den wöchentlichen Zuweisungen gerecht zu werden, ohne weitere Turnhallen-Kapazitäten nutzen zu müssen.

 

Das Ziel sei grundsätzlich, die Halle am Neusser Feldweg als auch die Halle Stettiner Straße in einem oder zwei Jahren wieder ihrer üblichen Nutzung zuführen zu können. Der Vereinssport solle nicht länger unter dieser Situation leiden müssen.

 

Die Frage der Ratsfrau Niederdellmann-Siemes, ob es absehbar sei, wie viele Geflüchtete nach dem Verfahren der Schulpflicht unterliegen würden und somit die Kapazitäten der Meerbuscher Schulen zusätzlich eingeschränkt würden, beantwortet Dezernent Annacker. Dies sei leider nicht gut planbar, derzeit seien die meisten Geflüchteten überwiegend junge Erwachsene, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen.