Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch fasst folgenden Beschluss:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 wird auf 2,82 €/m3,
die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 wird auf 1,26 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird Gegenstand des
Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2020
mit den verbleibenden 156.752,24 € in die Kalkulation 2024 eingestellt. Das
Betriebsergebnis 2021 wird mit 16.000 € - ca. der Hälfte des noch verbleibenden
Betrages - vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2022 werden -142.000 € der
Unterdeckung, was ca. einem Drittel des Betriebsergebnisses entspricht,
vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 30.752,24 € erfolgt.
3. Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der
Unterdeckung der Betriebskostenabrechnung 2020 ein kostensteigender Vortrag in
Höhe der
verbleibenden – 43.442,70 €. Vom negativen Betriebsergebnis 2021 werden
kostensteigernd -55.000 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom positiven
Betriebsergebnis 2022 erfolgt ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von
56.000 €, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von -42.442,70 €
erfolgt.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau
des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 26,20 € festgesetzt.
5. Die XV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 wird beschlossen.
Ratsfrau Neukirchen berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Bau.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
25 |
|
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SPD |
8 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
9 |
|
|
Grün
alternativ |
4 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Die
Fraktion |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
53 |
1 |