Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler beantwortet die Anfrage unter Hinweis auf die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Synopse des Städte- und Gemeindebundes NRW. Auf entsprechende Nachfrage von Ratsherrn Staudinger-Napp erläutert er, dass für die anstehenden Termine zur Besichtigung verschiedener Hallenbäder ein entsprechender Freistellungsanspruch für die Teilnehmer bestehe.