Frau Frey beantwortet die Fragen aus der Anfrage. Zum Stand des Antrags erklärt sie, dass die Stadtwerke Meerbusch GmbH am 02.11.2022 den Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt habe. (Diese Anträge müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch die Stadtwerke alle 30 Jahre neu gestellt werden).

Der Antrag sei einige Male nachgebessert worden. Die Antragsunterlagen seien jetzt komplett. Die Offenlage finde vom 16.11.2023 bis zum 15.12.2023 in der Stadtbücherei Meerbusch Lank-Latum statt. Die Bekanntmachung sei für die nächste Woche geplant.

 

Zur Frage ob, inwieweit und wann die Stadt Meerbusch in den Genehmigungsprozess eingebunden worden sei bzw. werde, sagt sie, dass die Stadt im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgeben werde. Die öffentliche Beteiligung zur Wasserentnahme im Wasserwerk Osterath sei bereits im Sommer 2023 abgeschlossen worden. Die Stadt habe auch hierfür eine Stellungnahme abgegeben. Auf die Frage, ob es zutreffe, dass in die gutachterliche Bewertung keine zu erwartende Klimaänderung eingeflossen sei, antwortet Frau Frey, dass Umfang und Art der vorzulegenden Gutachten von der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) vorgegeben und geprüft werden. Die Stadtverwaltung habe hierzu keine Informationen.

 

Hinsichtlich der Zuständigkeit für das Monitoring und der Einbindung der Stadt Meerbusch erklärt sie, dass für sämtliche Angelegenheiten der Grundwasserentnahme durch Wasserwerke das DEZ 54 der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Wasserbehörde) zuständig sei.

 

Die Auswirkungen durch das geplante Umleiten von Rheinwasser in das Braunkohlerevier seien nicht Bestand dieses Beteiligungsverfahrens. Dieses liege in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg.