Sitzung: 08.11.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Frau
Frey beantwortet die Fragen aus der Anfrage. Zum Stand des Antrags erklärt sie,
dass die Stadtwerke Meerbusch GmbH am 02.11.2022 den Antrag
bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt habe. (Diese Anträge müssen nach
dem Wasserhaushaltsgesetz durch die Stadtwerke alle 30 Jahre neu gestellt
werden).
Der Antrag sei einige Male nachgebessert worden. Die Antragsunterlagen
seien jetzt komplett. Die Offenlage finde vom 16.11.2023 bis zum 15.12.2023 in
der Stadtbücherei Meerbusch Lank-Latum statt. Die Bekanntmachung sei für die
nächste Woche geplant.
Zur Frage ob, inwieweit und wann die Stadt Meerbusch in den
Genehmigungsprozess eingebunden worden sei bzw. werde, sagt sie, dass die Stadt
im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgeben werde. Die öffentliche
Beteiligung zur Wasserentnahme im Wasserwerk Osterath sei bereits im Sommer
2023 abgeschlossen worden. Die Stadt habe auch hierfür eine Stellungnahme
abgegeben. Auf die Frage, ob es zutreffe, dass in die gutachterliche Bewertung
keine zu erwartende Klimaänderung eingeflossen sei, antwortet Frau Frey, dass
Umfang und Art der vorzulegenden Gutachten von der Genehmigungsbehörde
(Bezirksregierung Düsseldorf) vorgegeben und geprüft werden. Die
Stadtverwaltung habe hierzu keine Informationen.
Hinsichtlich der Zuständigkeit für das Monitoring und der Einbindung der
Stadt Meerbusch erklärt sie, dass für sämtliche Angelegenheiten der
Grundwasserentnahme durch Wasserwerke das DEZ 54 der Bezirksregierung
Düsseldorf (Obere Wasserbehörde) zuständig sei.
Die Auswirkungen durch das geplante Umleiten von Rheinwasser in das
Braunkohlerevier seien nicht Bestand dieses Beteiligungsverfahrens. Dieses
liege in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg.