Der Ausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

Bürgermeister Bommers führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Anhand einer Präsentation führen Matthias Pöll (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) sowie Iris Wagner (Fachbereich Grundstücke und Vermessung) zu den stadtplanerischen Gegebenheiten, bestehenden Konzepten und Bedarfsanalysen im Bezug zur Schaffung von Wohnraum aus. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Anschluss stellen sich die anwesenden Vertreter und ihre Gesellschaften vor.

 

Peter Wulbeck führt als Geschäftsführer des Bauvereins Meerbusch e.G. aus, dass mit Blick auf die gestiegenen Zinsen sowie die weiterhin hohen Baukosten insbesondere die weiterhin bei Neubauprojekten einzukalkulierenden Grundstückskosten die Entwicklung neuer Projekte derzeit behindere. Der Bauverein stehe daher in enger Abstimmung mit der Stadt Meerbusch in Planungen zur Sanierung und Ertüchtigung des Bestandes in der Büdericher „Vogelsiedlung“ und wolle hier neben dem Bestand auch zusätzliche Wohneinheiten schaffen. Dies könne mit Blick auf die Umfänge jedoch erst sukzessive erfolgen. Neben den bestehenden 60 öffentlich-geförderten Wohneinheiten kämen in den kommenden Jahren hierbei nach aktuellen Planungen rund 30 weitere Wohneinheiten dazu. Das Konzept der „Aktiven Grundstückspolitik“ verhindere nach Auffassung des Bauvereins derzeit eine schnellere Entwicklung des Projektes am Further Weg in Büderich. Er regt an, im Zusammenhang zur Überplanung der Gesamtschule für die dort erforderliche Erweiterung den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes um die Flächen des Bauvereins zu erweitern, um die Schaffung von Baurecht für weitere Wohnungen zu beschleunigen. Im Bereich des Further Wegs könnten so rund 20 weitere öffentlich-geförderte Wohnungen geschaffen werden.

 

Michael Aach führt als Geschäftsführer der GWG Viersen AG aus, dass die Gesellschaft in den vergangenen Jahren mit sieben Projekten rund 150 neue Wohneinheiten in Meerbusch geschaffen habe, von denen sechs Projekte auf ursprünglich städtischen Grundstücken realisiert worden seien. Auch habe die Stadt Meerbusch der Eigenkapitalerhöhung der GWG im vergangenen Jahr dankenswerterweise zugestimmt. Dies zeuge von der guten Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Stadt und GWG. Die GWG verfolge auch bei künftigen Konzepten das Ziel des Wohnens für alle Zielgruppen. Mit Blick auf die bestehenden Bedarfe sollten dabei bis zu ¾ der entstehenden Wohnungen für eine öffentlich-geförderte oder preisgedämpfte Nutzung zur Verfügung stehen, ¼ würde frei finanziert zur Miete angeboten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellt als Vertreter der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss das Konzept und Konstrukt der Gesellschaft vor. Gemeinsam mit dem Immobilienentwickler Pyramis würden seit Gründung der Gesellschaft Projekte in den kreisangehörigen Kommunen in verschiedensten Formen umgesetzt. Besonderheit hierbei sei, dass die Kommune jeweiliger Eigentümer der Grundstücke bleibe, wodurch Grundstückskosten gespart würden. Zudem könne im Vergleich zu den Kommunen selbst durch eine Gesellschaft eine Erleichterung hinsichtlich der Vergaben erfolgen. Er führt hierzu verschiedene Beispielprojekte aus den Städten Jüchen, Neuss und Kaarst an. Die Gesellschaft könne in Ergänzung zu den bestehenden Partnern der Stadt Meerbusch – Bauverein und GWG – weitere Projekte realisieren. Aus den Erfahrungen der bereits realisierten Projekte heraus sei hierzu die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft oder Genossenschaft zur Berücksichtigung individueller, lokaler Interessen sinnvoll.

 

Sodann führt Christian Stevens als Vertreter der NRW Bank zu bestehenden Förder- und Finanzierungsprogrammen für die Schaffung preisgedämpften Wohnraums aus.

 

Ratsherr Peters führt im Anschluss aus, dass nach seiner Auffassung eine Überarbeitung des Strategiekonzeptes Wohnen sowie der Rahmenbedingungen für die Grundstückspolitik der Stadt erforderlich seien und Bedarfe hierfür vorab noch definiert werden sollten. Ziel dürfe nicht nur die Schaffung öffentlich-geförderten, sondern gleichermaßen auch günstigen „freien“ Wohnraumes sein.

 

Ratsherr Damblon erläutert, dass der Rat im Jahr 2018 ein moderates Wachstum durch die Entwicklung neuer Bauprojekte, inklusive Berücksichtigung einer Quote für öffentlich-geförderten Wohnraum, beschlossen habe. Der überwiegende Teil des Wachstums der Stadt resultiere jedoch durch individuelle Innenverdichtung. Gemeinsam mit der FDP beabsichtige die CDU-Fraktion das Einbringen eines Antrages zur Überarbeitung des Konzeptes der „Aktiven Grundstückspolitik“, um hier zu besseren Rahmenbedingungen zu kommen. Er beantragt die Vertagung der vorliegenden Anträge, um auf Grundlage der Darstellungen und Informationen aus der Sitzung zunächst noch weitere Beratungen führen zu können.

 

Ratsfrau Niegeloh weist darauf hin, dass allein zur Unterbringung geduldeter bzw. anerkannter Geflüchteter Wohnraum für 200 Menschen zu schaffen sei, die derzeit noch in städtischen Unterkünften lebten.

 

Auf Nachfrage führen Bürgermeister Bommers und Landrat Petrauschke aus, dass die Stadt Meerbusch mit Blick auf die bislang realisierten Projekte sowie den Gesellschafterstatus bei Bauverein und GWG von einer Gesellschafterfunktion in der Gesellschaft des Rhein-Kreises Neuss abgesehen habe. Dies könne jedoch fortlaufend weiter erörtert werden.

 

Bürgermeister Bommers schlägt vor, die Beratung und Beschlussfassung der vorliegenden Anträge in der ersten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss im kommenden Jahr fortzuführen, um bis dahin die Informationen aus der heutigen Sitzung einfließen lassen zu können. Dem wird zugestimmt.