Sitzung: 14.11.2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorlage: FB22/0219/2023
1.
Wie
viele geförderte Wohnungen wurden seit 2018 geplant? Wie viele wurden auch
fertig gestellt?
Hier werden
nur die fertiggestellten aufgeführt – die geplanten sind unter Pkt. 6
aufgeführt
2018:
Uerdinger Straße 40, 40668 Meerbusch – GWG Viersen – 18 Wohneinheiten (WE)
2019:
Insterburger Straße 18a, 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 12 WE
Römerstraße 71, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 2 WE
Laacher Weg 37, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 3 WE
2020:
Moerser Straße 115, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 15 WE
Moerser Straße 117, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 11 WE
Moerser Straße 119, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 11 WE
Moerser Straße 121, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 11 WE
Moerser Straße 123, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 11 WE
Eichendorffstraße 42, 44, 46 (RL Mod), 40668 Meerbusch – GWG Viersen – 15 WE
Insterburger Straße 18b, 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 10 WE
Insterburger Straße 18c, 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 10 WE
Lindenstraße 19, 21, 23 (RL MOD), 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 12 WE
2021:
Am Schweinheimer Kirchweg 1, 40670 Meerbusch – Investor Schmitz – 12 WE
2022:
Lindenstraße 25, 27, 29, 31 (RL MOD), 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 17 WE
2023:
Gerhardt-Hauptmann-Straße 19, 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 12 WE
Gerhardt-Hauptmann-Straße 21, 40670 Meerbusch – GWG Viersen – 12 WE
2.
Was
hat die Verwaltung zur Stärkung des geförderten Wohnraums seit 2018
unternommen?
Die Stadt hat
festgelegt, dass für alle städtischen Grundstücke, auf denen es um die
Schaffung von Wohnraum geht, ab 20 Wohneinheiten eine Quote für den Anteil von
sozialem Wohnraum von mindestens 30% einzuhalten ist. Ansonsten ist die
Einflussnahme relativ begrenzt, da sich Bauherren finden müssen die daran
Interesse haben. Das ist momentan aber relativ schwierig, da enorm gestiegene
Baukosten gegenüber relativ niedrigen Mieten in diesem Segment stehen. Das
macht den sozialen Wohnungsbau aktuell ziemlich unattraktiv für Investoren.
3.
Wie
viele Menschen haben aktuell Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Wie viele Menschen
einen Anspruch haben, kann nicht ermittelt werden. Grundsätzlich haben alle
Menschen, die die Einkommensgrenze unterschreiten, einen Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein. Aber nicht jeder, der einen theoretischen Anspruch
hat, macht diesen auch geltend. Leistungsempfänger von SGBII und SGB XII haben
durch den Bezug dieser Leistungen grundsätzlich immer einen Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein.
Die Einkommensgrenzen
hierzu liegen bei:
Bei den Beträgen
unter „Grenze 100 % Euro“ handelt es sich um Nettobeträge.
4.
Wie
viele Menschen stellen einen Antrag auf Wohngeld?
Wie viele Anträge
gestellt werden, kann nicht genau gesagt werden. Folgende Zahlen können genannt
werden:
|
Jahr
2022 |
06/2023 |
Wohngeldberechnungen |
998 |
552* |
Davon
Bewilligungen |
622 |
353 |
Davon
Ablehnungen |
376 |
199 |
Gesamtzahlen |
||
Wohngeldberechnungen* |
|
552 |
+
vollständige Anträge |
|
200 |
+
unvollständige Anträge |
|
60 |
+
formlose Anträge vom Kreis |
|
30 |
Summe |
|
842 |
Insgesamt werden für das Jahr 2023 voraussichtlich ca. 2000 (bei bereits 842
Anträge im 1. Halbjahr) Wohngeldberechnungen vorgenommen. Zudem kommen noch
fehlende mehrere Bewilligungen pro Antrag durch Minderungen, Berichtigungen,
etc. so wie die Anträge ab 07/2023 vom Jobcenter und aus der Grundsicherung.
Die beiden letzteren Gruppen konnten aufgrund eines Memorandums erst ab dem
01.07.2023 ihre Anträge stellen. Somit ergibt sich bis Ende des Jahres ein
geschätzter Wert von ca. 2000 Wohngeldanträgen.
5.
Wie
viele Wohnungen im Bereich des geförderten Wohnraums gibt es aktuell?
Aktuell gibt es in der Stadt Meerbusch 688 Sozialwohnungen, verteilt auf:
Büderich: 268 Wohneinheiten
Lank: 113
Wohneinheiten
Osterath: 212 Wohneinheiten
Strümp: 89 Wohneinheiten
Bösinghoven: 6 Wohneinheiten
6.
Wie
viele Wohnungen sind aktuell geplant und befinden sich in der Realisierung?
Geplant
sind folgende Projekte:
- Kalverdonk 30 % Sozialer Wohnungsbau – Bauprojekt wird noch geplant. Eine
genaue Zahl kann noch nicht genannt werden.
- Böhler II 20 % Sozialer
Wohnungsbau
- RL MOD In der Loh 31 und 35, 40668 Meerbusch – GWG Viersen - 48 Wohneinheiten
- Amselweg 1-3, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch – 4 Wohneinheiten
- Vogelsiedlung Laacher Weg/Finkenweg, 40667 Meerbusch – Bauverein Meerbusch –
ca. 60 Wohneinheiten
7. Wie viele Wohnungen
werden für anerkannte Flüchtlinge aus den Übergangswohnheimen benötigt?
Aktuell sind 203
anerkannte Flüchtlinge in den Unterkünften. Alle diese Personen haben
grundsätzlich einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, sofern sie
nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen und über ausreichendes Einkommen
verfügen. Erschwerend kommt bei den Flüchtlingen hinzu, dass die allermeisten
eine dreijährige Wohnsitzauflage für Meerbusch haben und somit darauf
angewiesen sind, hier eine Wohnung zu finden. Dies gestaltet sich besonders für
große Familien sehr schwierig, da es an großen Wohnungen fehlt.
Die Anzahl ist wie in
der folgen Tabelle dargestellt aufgeteilt, wobei 8 Personen von der Summe nicht
anerkannt sind, aber zum Haushalt dazu gehören:
1-Personen-Haushalt |
65 |
2-Personen-Haushalt |
18 |
3-Personen-Haushalt |
8 |
4-Personen-Haushalt |
6 |
5-Personen-Haushalt |
3 |
6-Personen-Haushalt |
2 |
7-Personen-Haushalt |
5 |
Summe |
211 |
8.
Gibt
es Menschen, die trotz Wohnberechtigungsschein in Meerbusch keine Wohnung
finden?
In dem Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 wurden 257 Wohnberechtigungsscheine
beantragt. Davon haben 165 Haushalte keine Wohnung gefunden bzw. sind nicht
umgezogen. Diese Zahlen sind jedoch nicht valide, da ein
Wohnberechtigungsschein NRW-weit beantragt werden kann und auch NRW-weit eingesetzt
werden kann. Heißt in der Praxis, dass ein in Meerbusch beantragten WBS in
Wuppertal eingesetzt werden kann und ein in Moers beantragten WBS in Meerbusch
zum Einsatz kommen kann.
9.
Gibt
es Leistungsbezieher*innen, die in Wohnungen leben, die nicht den Kriterien von
gefördertem Wohnungsbau entsprechen? Welche Kosten entstehen dadurch (z.B.
Erhöhung von Wohngeldansprüchen)?
Natürlich gibt es
Transferleistungsbezieher, die in nicht gefördertem Wohnraum leben. Das wird
sogar der überwiegende Teil sein. Eine genaue Anzahl kann hier jedoch leider
nicht ermittelt werden, da im Verfahren keine Erfassung der bewohnten m²
erfolgt. Zudem gibt es Konstellationen, in denen eine vermeintlich zu hohe
Miete trotzdem angemessen sein kann. Diese Umstände können jedoch aus dem
Verfahren heraus nicht ermittelt werden. Dazu müsste jede Akte händisch
kontrolliert werden. Es ist deshalb auch nicht bekannt, ob und in welcher Höhe
hier Mehrkosten durch mehr Transferleistungsbezieher entstehen
10. Wird seitens der
Verwaltung ermittelt, ob und wie viel fremdgenutzten Wohnraum (Airbnb,
Anmietung für Arbeitnehmer, etc.) es gibt? Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt
es dies zu verhindern?
Auf eine Anfrage hat
Airbnb nicht reagiert. Ansonsten ist eine Auswertung der Angebote schwierig, da
nicht ermittelt werden kann, wie lange und wie oft ein und dieselbe Wohnung
oder Unterkunft über Airbnb angeboten wird.
11. Wo sehen die
Verwaltung und die Akteure des Wohnungsmarktes im Bestand weiteres Potential
zur Nachverdichtung mit gefördertem Wohnraum?
Die Schaffung von
gefördertem oder preisgedämpftem Wohnraum ist grundsätzlich auf allen Flächen
unter Berücksichtigung des möglicherweise geltenden Planungsrechtes und den
Wohnraumförderbestimmungen möglich. Die Entscheidung zum Anteil muss im Zuge
des jeweiligen Planungsprozesses zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung
herbeigeführt werden. Im Zuge der Neufassung des kommunalen Baulandbeschlusses
oder als Baustein einer städtischer Wohnraumoffensive könnte ein Ratsbeschluss
herbeigeführt werden, der eine Mindestquote gefördertem Wohnraums (z.B. bei
Bauten einer bestimmten Mindestgröße oder quartiersbezogen) verbindlich
festlegt.
Grundsätzlich
sollten verschiedene Wohn- und Gebäudeformen für alle Zielgruppen bei jeglichen
Flächenentwicklungen realisiert werden. Die Verteilung des öffentlichen
geförderten Wohnungsbaus sollte durch unterschiedliche Bebauungstypologien
erfolgen und mit anderen Wohnformen kombiniert werden. Das Ziel sollte die
Schaffung von durchmischten Quartieren sein, in denen z.B. Singles, Familien,
Senioren, Paare bezahlbar leben können.
Nach
den Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung von NRW wird auch die Nutzungsänderung (z. B. Umwandlung von
Gewerbe in Wohnimmobilien) oder die Erweiterung (Anbauten oder Aufbauten) von
vorhandenen Gebäuden mit den identischen Förderkonditionen eines Neubaus
finanziell unterstützt.
12. Welche Bausteine der
Wohnraumoffensive der Bundesregierung können von Bauträgern und/oder von
Privatpersonen genutzt werden?
Zusammenfassend
kann anhand der veröffentlichten Informationen übermittelt werden, dass die
Bundesregierung auf der Basis der Wohnraumoffensive ein Maßnahmenpaket mit den
Ländern und Kommunen geschaffen hat, das u.a. Gesetzesänderungen beinhaltet und
Gelder für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum bereitstellt.
In
diesem Rahmen hat die Landesregierung NRW für das Jahr 2023 die Mittel für die
öffentliche Wohnraumförderung erhöht und nunmehr 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung
gestellt. Bis 2027 stehen neun Milliarden Euro bereit.
Der Schwerpunkt liegt
auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen, aber auch der Neubau und
der Erwerb von selbst genutztem Eigentum. Modernisierungsmaßnahmen werden
ebenfalls gefördert.
Wohnungsgesellschaften,
Genossenschaften und private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie
Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung stellen. Darüber
hinaus können Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit
Behinderungen, Frauenhäuser, Männerhäuser und Wohnplätze für Auszubildende und
Studierende gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem im Hinblick
auf den Klimaschutz und die energetische Erneuerung, aber auch der Abbau von
Barrieren sowie die Aufbereitung von Brachflächen sind in diesem Zusammenhang
förderfähig.
Zur Nutzung durch
Bauträger/Privatpersonen:
Welche der
vorgenannten Bausteine für Bauträger oder Privatpersonen in Betracht kommen,
ist deren konkreter Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der
Wohnraumförderbestimmungen vorbehalten.
13. Welche städtischen
Grundstücke sind aus Sicht der Verwaltung für die Realisierung von gefördertem
Wohnungsbau geeignet?
Zum aktuellen
Zeitpunkt stehen keine baureifen städtischen Wohnbaugrundstücke zur Vermarktung
zur Verfügung.
Perspektivisch kann
die städtische Grundstücksfläche am Alten Teich in Lank für eine Wohnnutzung
entwickelt werden.
Darüber hinaus wird
für die Zukunft auf die zu entwickelnden Flächen am Kalverdonk und auf die
Flächen der ehemaligen Barbara-Gerretz-Schule in Osterath und die Flächen im
Umlegungsgebiet Blumenstraße/ Kanzlei in Büderich verwiesen.
Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass die GWG eine städtebauliche Neuordnung des Quartiers
Eichendorffstraße in Lank plant, wo auch neue geförderte Wohnungen entstehen
könnten. Eine ähnliche Überlegung gibt es im Quartier Alte Poststraße in
Osterath (COVIVIO). Weitere Potentialflächen liegen im Bereich „Further Weg“
(Bauverein).
Ob und inwiefern
diese Flächen für die Realisierung von öffentlich geförderten Wohnungsbau
vorgesehen werden sollten- sofern sie den Voraussetzungen der
Wohnraumförderbestimmungen entsprechen- ist im konkreten Einzelfall im Rahmen
des Entwicklungsprozesses, wie unter Ziffer 10 dargestellt, zu entscheiden.