Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gestaltungssatzung Nr. GS 35 über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen im Ortskern des Stadtteils Nierst (Anlage 1) mit dem Gestaltungsplan (Anlage 2) und ihrer Begründung (Anlage 3) wird als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung wird wie folgt begrenzt:

 

·         im Westen durch die Bebauung an der Stratumer Straße,

·         im Norden durch die Bebauung an der Straße "Werthallee",

·         im Osten durch die westliche Grenze der entlang des Rheindeichs verlaufenden Straße "Am Oberen Feld" nördlich der Hausnummer 82,

·         im Süden durch die nördliche Begrenzung der Straße Am Siegershof sowie die Streulagen beiderseits dieser Straße.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird in dem Gestaltungsplan (Anlage 2) zu dieser Satzung durch eine entsprechende Signatur eindeutig bestimmt.

 

2.    Die Satzung wird im Amtsblatt der Stadt Meerbusch bekannt gemacht und am Tage nach der Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Alternativen:

 

Der Beschluss wird nicht gefasst und die Gestaltungssatzung Nierst nicht zur Wirksamkeit gebracht. Dies ist verbunden mit der Konsequenz, dass gegenüber den Eigentümern keine Handhabe besteht, eine dem Ortsbild dienliche Gestaltung von dem Grundsatz nach zulässigen Bauvorhaben im Kernbereich der Ortslage Nierst zu erwirken

 


Frau Bolk und Herr Reimann stellen die Gestaltungssatzung Nr. GS 35 der Stadt Meerbusch für den Ortskern des Stadtteils Niest (Gestaltungssatzung Nierst) vor.

 

Herr Damblon bedankt sich bei Frau Bolk und Herrn Reimann für den Vortrag.

 

Ratsherr Peters fragt nach der Zielsetzung der Satzung. In Osterath haben man beispielsweise eine Gestaltungssatzung, bei der man sich Frage, ob die noch benötigt. Die geplante Gestaltungssatzung für Nierst sei zu kleinteilig und wird er nicht untertützen.

 

Ratsherr Schönauer erläutert, dass man die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für Nierst auf den Weg gebracht habe und daher auch diese unterstütze. „Wildwuchs“ wolle man nicht und daher sei die Kleinteiligkeit der Satzung gut. Die Satzung sei ein Fingerzeig und eine Handreichung, die Architekten und Bauherren gebrauchen könnten.

 

Ratsherr Gabernig findet auch, dass die Satzung etwas kleinteilig ist. Zur Erhaltung des Dorfcharakters sei es aber der richtige Schritt.

 

Sachkundige Bürgerin Hansen merkt nochmal an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Vertagung beantragen, weil eine Prüfung zeitlich nicht möglich war.

 

Dem Antrag auf Vertagung wird Einstimmig stattgegeben.