Sitzung: 20.12.2012 Rat
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes berichtet von in Osterath kursierenden Gerüchten, wonach
Wahlbenachrichtigungen für das Bürgerbegehren eingesammelt würden und dann für
den Wahlberechtigten Briefwahl beantragt würde.
Bürgermeister
Spindler erklärt, dass er von derartigen Gerüchten noch nichts gehört habe. Das
Verfahren würde analog der sonst auch bei Wahlen üblichen Vorgehensweise
durchgeführt. Sollte jemand für einen Dritten Wahlunterlagen anfordern und
diese ohne Bevollmächtigung ausfüllen, sei das Tatbestandsmerkmal des
Wahlbetruges erfüllt.