Ratsfrau Niederdellmann-Siemes berichtet von in Osterath kursierenden Gerüchten, wonach Wahlbenachrichtigungen für das Bürgerbegehren eingesammelt würden und dann für den Wahlberechtigten Briefwahl beantragt würde.

 

Bürgermeister Spindler erklärt, dass er von derartigen Gerüchten noch nichts gehört habe. Das Verfahren würde analog der sonst auch bei Wahlen üblichen Vorgehensweise durchgeführt. Sollte jemand für einen Dritten Wahlunterlagen anfordern und diese ohne Bevollmächtigung ausfüllen, sei das Tatbestandsmerkmal des Wahlbetruges erfüllt.