Auf Einladung des Ausschusses trägt Herr Prof. Dr. Dr. Davydov zum neuen Denkmalschutzgesetz vor (Anm. des Schriftführers: Power-Point-Präsentation wird der Niederschrift beigefügt) und beantwortet anschließend Fragen aus dem Ausschuss.

 

Ratsfrau Pricken möchte gerne wissen, ob aus seiner Sicht die Bürokratie durch das neue Gesetz verstärkt wird und ob es vermehrt zu Klagen kommen würde. Prof. Dr. Dr. Davydov bestätigt diese Einschätzung, allerdings wäre dies immer beim Inkrafttreten von neuen Gesetzen der Fall. Die Einschätzung von Herrn Prof. Dr. Schöndeling, dass die Möglichkeit, als Untere Denkmalbehörde den Status eines Denkmalfachamtes zu erlangen, eher den großen Kommunen vorbehalten sei, teilte Herr Prof. Dr. Dr. Davydov.

 

Ratsherr Wartchow betont, dass auch nach dem neuen Gesetz keine rechtliche Bindung der Kommune an die Anhörung bzw. Herstellung des Benehmens gekoppelt sei. Prof. Dr. Dr. Davydov bestätigt dies, erklärt jedoch, dass mögliche Einwände des LVR im Rahmen der Herstellung des Benehmens zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung führen müssen. Bei der Frage der Zumutbarkeit gebe es eine konkretisierende Formulierung, welche auch Kosten berücksichtige.

 

Prof. Dr. Dr. Davydov erklärt, dass es bereits 2015 eine durch ausgewiesene Fachleute durchgeführte Evaluation des Denkmalschutzgesetzes gegeben habe, die aus seiner Sicht zielführender gewesen sei. Im neuen Gesetz seien die Bedarfe zur Änderung teilweise nicht erkennbar gewesen.

 

Ratsfrau Danes fragt nach, ob bei einem Konstrukt wie „Haus Meer“, bei dem es verschiedene Arten von Denkmälern gebe, immer ein Benehmen in der Gesamtheit hergestellt werden müsse. Herr Prof. Dr. Dr. Davydov bestätigt dies.

 

Anm. des Schriftführers:

Vita von Herrn Prof. Dr. Dr. Davydov u.a.

Denkmalamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Inhaber einer Professur an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Köln

Lehrauftrag an der Uni Heidelberg