Sitzung: 28.11.2023 Kulturausschuss
Auf
Einladung des Ausschusses trägt Herr Prof. Dr. Dr. Davydov zum neuen
Denkmalschutzgesetz vor (Anm. des
Schriftführers: Power-Point-Präsentation wird der Niederschrift beigefügt) und
beantwortet anschließend Fragen aus dem Ausschuss.
Ratsfrau
Pricken möchte gerne wissen, ob aus seiner Sicht die Bürokratie durch das neue
Gesetz verstärkt wird und ob es vermehrt zu Klagen kommen würde. Prof. Dr. Dr.
Davydov bestätigt diese Einschätzung, allerdings wäre dies immer beim
Inkrafttreten von neuen Gesetzen der Fall. Die Einschätzung von Herrn Prof. Dr.
Schöndeling, dass die Möglichkeit, als Untere Denkmalbehörde den Status eines
Denkmalfachamtes zu erlangen, eher den großen Kommunen vorbehalten sei, teilte
Herr Prof. Dr. Dr. Davydov.
Ratsherr
Wartchow betont, dass auch nach dem neuen Gesetz keine rechtliche Bindung der
Kommune an die Anhörung bzw. Herstellung des Benehmens gekoppelt sei. Prof. Dr.
Dr. Davydov bestätigt dies, erklärt jedoch, dass mögliche Einwände des LVR im
Rahmen der Herstellung des Benehmens zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung
führen müssen. Bei der Frage der Zumutbarkeit gebe es eine konkretisierende
Formulierung, welche auch Kosten berücksichtige.
Prof.
Dr. Dr. Davydov erklärt, dass es bereits 2015 eine durch ausgewiesene Fachleute
durchgeführte Evaluation des Denkmalschutzgesetzes gegeben habe, die aus seiner
Sicht zielführender gewesen sei. Im neuen Gesetz seien die Bedarfe zur Änderung
teilweise nicht erkennbar gewesen.
Ratsfrau
Danes fragt nach, ob bei einem Konstrukt wie „Haus Meer“, bei dem es
verschiedene Arten von Denkmälern gebe, immer ein Benehmen in der Gesamtheit
hergestellt werden müsse. Herr Prof. Dr. Dr. Davydov bestätigt dies.
Anm.
des Schriftführers:
Vita
von Herrn Prof. Dr. Dr. Davydov u.a.
Denkmalamt
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Landesamt
für Denkmalpflege Hessen
Inhaber
einer Professur an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Köln
Lehrauftrag
an der Uni Heidelberg