Sitzung: 16.11.2023 Sozialausschuss
Vorlage: FB22/0698/2023
Herr
Simons stellt anhand einer Präsentation die Arbeit der Schuldnerberatung des
SKM vor.
Ratsfrau
Pricken erkundigt sich, wie viele Insolvenzverfahren abgebrochen und wie viele
Personen aufgrund von Überschuldung ihre Wohnung verlieren würden.
Herr
Simons antwortet, dass der Hauptgrund für das Scheitern eines
Insolvenzverfahrens fehlende Mitwirkung sei, beispielsweise, da Umzüge nicht
mitgeteilt würden. Da ein Insolvenzverfahren zu Kosten führe, sei die
Einleitung jedoch generell nur für mitwirkungswillige Personen sinnvoll. Eine
statistische Erhebung, wie viele überschuldete Personen ihre Wohnung verlieren,
gäbe es nicht.
Ratsfrau
Niegeloh fragt, ob die Zahl der Asylbewerber gestiegen sei, die die Beratungen
von Herrn Simons wahrnehmen.
Herr
Simons erwidert, dass nur vereinzelt Asylbewerber ihn aufsuchen würden, die
Nationalität der Personen werde zwar erhoben, eine Aussagekraft bei einer
Gesamtpersonenzahl von ca. 200 Personen sehe er jedoch kritisch.
Ratsherr
Fliege interessiert sich für die Altersstruktur der aufsuchenden Personen, die
Präventionsarbeit und die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen pro Jahr
inklusive Arbeitsaufwand.
Herr
Simons antwortet, dass die Altersüberschuldung zunehmen würde, Schulden von
jüngeren Menschen würden oft innerhalb der Familie aufgefangen. Durch die
Corona-Pandemie sei die Präventionsarbeit ins Stocken geraten, ein Kollege
würde diese jedoch nach und nach wiederaufnehmen. Im Jahr 2022 seien 25
Bescheinigungen ausgestellt worden, der Arbeitsaufwand pro Bescheinigung
betrage ca. 1,5 Stunden. Zusätzlich würden jedoch auch Beratungen stattfinden,
die nicht zu der Ausstellung einer Bescheinigung führen würden.
Ratsherr
Möhr führt aus, dass bei ca. 3000 überschuldeten Meerbuschern nur ca. 10% eine
entsprechende Beratung wahrnehmen würden. Ratsherr Möhr erkundigt sich
diesbezüglich nach Möglichkeiten der Kontaktvermittlung.
Herr
Simons weist darauf hin, dass es harte und weiche Überschuldungsindikatoren
gäbe. Da die Überschuldungsquote auch Fälle enthielte, bei denen lediglich eine
Mahnung verschickt wurde, sei diese Zahl mit Vorsicht zu genießen.
Ratsfrau
Niegeloh fragt nach dem Umgang mit Energieschulden.
Herr
Simons bestätigt eine enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Energieversorger,
welcher in Mahnanschreiben bereits auf die Schuldnerberatung hinweise.
Ratsherr
Bertholdt betont, dass staatliche Leistungen auch oberhalb der Pfändungsgrenze
nicht pfändbar sein dürften und diesbezüglich eine politische Aufgabe bestehen
würde.