Herr Simons stellt anhand einer Präsentation die Arbeit der Schuldnerberatung des SKM vor.

 

Ratsfrau Pricken erkundigt sich, wie viele Insolvenzverfahren abgebrochen und wie viele Personen aufgrund von Überschuldung ihre Wohnung verlieren würden.

Herr Simons antwortet, dass der Hauptgrund für das Scheitern eines Insolvenzverfahrens fehlende Mitwirkung sei, beispielsweise, da Umzüge nicht mitgeteilt würden. Da ein Insolvenzverfahren zu Kosten führe, sei die Einleitung jedoch generell nur für mitwirkungswillige Personen sinnvoll. Eine statistische Erhebung, wie viele überschuldete Personen ihre Wohnung verlieren, gäbe es nicht.

 

Ratsfrau Niegeloh fragt, ob die Zahl der Asylbewerber gestiegen sei, die die Beratungen von Herrn Simons wahrnehmen.

Herr Simons erwidert, dass nur vereinzelt Asylbewerber ihn aufsuchen würden, die Nationalität der Personen werde zwar erhoben, eine Aussagekraft bei einer Gesamtpersonenzahl von ca. 200 Personen sehe er jedoch kritisch.

 

Ratsherr Fliege interessiert sich für die Altersstruktur der aufsuchenden Personen, die Präventionsarbeit und die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen pro Jahr inklusive Arbeitsaufwand.

Herr Simons antwortet, dass die Altersüberschuldung zunehmen würde, Schulden von jüngeren Menschen würden oft innerhalb der Familie aufgefangen. Durch die Corona-Pandemie sei die Präventionsarbeit ins Stocken geraten, ein Kollege würde diese jedoch nach und nach wiederaufnehmen. Im Jahr 2022 seien 25 Bescheinigungen ausgestellt worden, der Arbeitsaufwand pro Bescheinigung betrage ca. 1,5 Stunden. Zusätzlich würden jedoch auch Beratungen stattfinden, die nicht zu der Ausstellung einer Bescheinigung führen würden.

 

Ratsherr Möhr führt aus, dass bei ca. 3000 überschuldeten Meerbuschern nur ca. 10% eine entsprechende Beratung wahrnehmen würden. Ratsherr Möhr erkundigt sich diesbezüglich nach Möglichkeiten der Kontaktvermittlung.

Herr Simons weist darauf hin, dass es harte und weiche Überschuldungsindikatoren gäbe. Da die Überschuldungsquote auch Fälle enthielte, bei denen lediglich eine Mahnung verschickt wurde, sei diese Zahl mit Vorsicht zu genießen.

 

Ratsfrau Niegeloh fragt nach dem Umgang mit Energieschulden.

Herr Simons bestätigt eine enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Energieversorger, welcher in Mahnanschreiben bereits auf die Schuldnerberatung hinweise.

Ratsherr Bertholdt betont, dass staatliche Leistungen auch oberhalb der Pfändungsgrenze nicht pfändbar sein dürften und diesbezüglich eine politische Aufgabe bestehen würde.