Sitzung: 16.11.2023 Sozialausschuss
Vorlage: FB22/0222/2023
Der
Ausschussvorsitzende, Herr Focken, teilt mit, dass sich der erste Teil der
Anfrage der UWG bereits nach einem Gespräch mit Herrn Annacker erübrigt hätte.
Es habe eine Verwechslung mit der Thematik ergeben, dass eine lange Wartezeit
für Termine bei der Ausländerbehörde bestehe.
Die
sachkundige Bürgerin, Frau Seval, fragt zu dem zweiten Teil der Anfrage der
UWG, wie viele Bewohner der Übergangswohnheime aktuell ausreisepflichtig seien.
Frau
Dreyer antwortet, dass grundsätzlich alle Personen ausreisepflichtig seien,
deren Asylverfahren abgelehnt seien, also alle Personen, die eine Duldung
hätten.
Ratsfrau
Pricken gibt zu bedenken, dass die Gründe für eine Duldung vielfältig seien und
die Geschichte der jeweiligen Einzelpersonen betrachtet werden müsse.
Die
sachkundige Bürgerin, Frau Seval, gibt an, die Zahl sei wichtig bezüglich der
Kapazitäten der Unterkünfte.