Der Ausschussvorsitzende, Herr Focken, teilt mit, dass sich der erste Teil der Anfrage der UWG bereits nach einem Gespräch mit Herrn Annacker erübrigt hätte. Es habe eine Verwechslung mit der Thematik ergeben, dass eine lange Wartezeit für Termine bei der Ausländerbehörde bestehe.

 

Die sachkundige Bürgerin, Frau Seval, fragt zu dem zweiten Teil der Anfrage der UWG, wie viele Bewohner der Übergangswohnheime aktuell ausreisepflichtig seien.

Frau Dreyer antwortet, dass grundsätzlich alle Personen ausreisepflichtig seien, deren Asylverfahren abgelehnt seien, also alle Personen, die eine Duldung hätten.

 

Ratsfrau Pricken gibt zu bedenken, dass die Gründe für eine Duldung vielfältig seien und die Geschichte der jeweiligen Einzelpersonen betrachtet werden müsse.

 

Die sachkundige Bürgerin, Frau Seval, gibt an, die Zahl sei wichtig bezüglich der Kapazitäten der Unterkünfte.