Beschluss:
Der Rat beschließt, die im Jahre 2013 beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bundesbedarfsplangesetz eingelegte Verfassungsbeschwerde derzeit nicht zurückzunehmen und beauftragt die Verwaltung, über die beauftrage Rechtsanwaltskanzlei eine Stellungnahme zu den aktuellen Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts abzugeben.
Justiziar Dr. Saturra
führt zu den Inhalten der Vorlage aus.
Ratsherr Damblon
erklärt, dass das Verfahren seit inzwischen zehn Jahren auf eine Entscheidung
durch das Bundesverfassungsgericht warte, was ein großes Ärgernis sei. Aus
Sicht der CDU-Fraktion sollte nach der eingegangen ersten Stellungnahme des
Gerichts nicht bereits „die Flinte ins Korn“ geworfen werden und die Beschwerde
entsprechend aufrechterhalten bleiben. Die mandatierten Anwälte sollten das
Verfahren im Sinne der Stadt fortführen.
Ratsherr Quaß,
Ratsfrau Glasmacher, Ratsfrau Niederdellmann-Siemes und Ratsfrau Dr. Schomberg
stimmen den Ausführungen zu. Entsprechend solle entgegen dem Beschlussvorschlag
in der Beratungsvorlage die genannte Alternative auf Fortführen des Verfahrens
zum Beschluss gestellt werden.
Bürgermeister Bommers lässt sodann über den alternativen Beschlussvorschlag der Beratungsvorlage zur Aufrechterhaltung der Verfassungsbeschwerde abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ratsherr Nieberding erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.