Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch beschließt, die Geschäftsordnung des Rates vom 13.06.2023 dahingehend
zu ändern, dass § 6 Abs. 2 lit. g): „Angelegenheiten, in denen im Einzelfall
aufgrund organisatorischer und / oder strategischer Überlegungen der
Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist
(Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses)“ ersatzlos gestrichen
wird.
Ratsherr Peters und
Ratsherr Quaß äußern Kritik an der zu diesem Thema fortlaufend geführten
Debatte. Sowohl die Verwaltung als auch die Mehrheit des Rates hätten mit der
Beschlussfassung zu dieser Regelung in der Geschäftsordnung billigend in Kauf
genommen, fortwährend rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Dass erst ein
Rechtsgutachten der Fraktion Grün-alternativ zur Erkenntnis der
Rechtswidrigkeit geführt habe, verstärke die Verärgerung über die Entwicklungen
rund um dieses Thema. Es sei anzuzweifeln, ob die bislang überwiegend
nicht-öffentlich geführten Beratungen zu Haus Meer rechtmäßig seien. Auch Meinungsbildungsprozesse
seien nach Auffassung der Fraktion grundsätzlich öffentlich zu führen, da der
Grundsatz der Öffentlichkeit bestehe.
Justiziar Dr. Saturra
führt hierzu aus, dass die genannte Regelung verwaltungsseitig optional zur
Aufnahme in die Geschäftsordnung vorgeschlagen worden sei, um eine Regelung für
die bisher bestehende und seitens der Fraktionen fortwährend kritisierte Lücke
hinsichtlich nicht-öffentlicher Beratungen zu finden. Es sei in keinster Weise
beabsichtigt worden, rechtswidrige Regelungen in die Geschäftsordnung
einfließen zu lassen. Da es sich zunächst um einen optionalen Vorschlag
handelte, habe die Verwaltung vorab kein eigenes Rechtsgutachten eingeholt.
Eine befürchtete Rechtswidrigkeit im Zusammenhang der Beratungen zu Haus Meer
sei nicht gegeben, da hierzu keinerlei Beschlüsse nicht-öffentlich gefasst
worden seien.
Ratsherr Jörgens und
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes weisen darauf hin, dass nicht-öffentliche
Beratungen trotz des geltenden Grundsatzes der Öffentlichkeit erforderlich
seien. Dies in ein entsprechendes Regelwerk zu implementieren, sei nicht
gelungen, dennoch werde es künftig weiterhin das Erfordernis der
Nicht-Öffentlichkeit für informelle Beratungen und Meinungsaustausche geben.
Sodann lässt
Bürgermeister Bommers über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig