Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die Geschäftsordnung des Rates vom 13.06.2023 dahingehend zu ändern, dass § 6 Abs. 2 lit. g): „Angelegenheiten, in denen im Einzelfall aufgrund organisatorischer und / oder strategischer Überlegungen der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist (Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses)“ ersatzlos gestrichen wird.

 


Ratsherr Peters und Ratsherr Quaß äußern Kritik an der zu diesem Thema fortlaufend geführten Debatte. Sowohl die Verwaltung als auch die Mehrheit des Rates hätten mit der Beschlussfassung zu dieser Regelung in der Geschäftsordnung billigend in Kauf genommen, fortwährend rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Dass erst ein Rechtsgutachten der Fraktion Grün-alternativ zur Erkenntnis der Rechtswidrigkeit geführt habe, verstärke die Verärgerung über die Entwicklungen rund um dieses Thema. Es sei anzuzweifeln, ob die bislang überwiegend nicht-öffentlich geführten Beratungen zu Haus Meer rechtmäßig seien. Auch Meinungsbildungsprozesse seien nach Auffassung der Fraktion grundsätzlich öffentlich zu führen, da der Grundsatz der Öffentlichkeit bestehe.

 

Justiziar Dr. Saturra führt hierzu aus, dass die genannte Regelung verwaltungsseitig optional zur Aufnahme in die Geschäftsordnung vorgeschlagen worden sei, um eine Regelung für die bisher bestehende und seitens der Fraktionen fortwährend kritisierte Lücke hinsichtlich nicht-öffentlicher Beratungen zu finden. Es sei in keinster Weise beabsichtigt worden, rechtswidrige Regelungen in die Geschäftsordnung einfließen zu lassen. Da es sich zunächst um einen optionalen Vorschlag handelte, habe die Verwaltung vorab kein eigenes Rechtsgutachten eingeholt. Eine befürchtete Rechtswidrigkeit im Zusammenhang der Beratungen zu Haus Meer sei nicht gegeben, da hierzu keinerlei Beschlüsse nicht-öffentlich gefasst worden seien.

 

Ratsherr Jörgens und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes weisen darauf hin, dass nicht-öffentliche Beratungen trotz des geltenden Grundsatzes der Öffentlichkeit erforderlich seien. Dies in ein entsprechendes Regelwerk zu implementieren, sei nicht gelungen, dennoch werde es künftig weiterhin das Erfordernis der Nicht-Öffentlichkeit für informelle Beratungen und Meinungsaustausche geben.

 

Sodann lässt Bürgermeister Bommers über die Beschlussvorlage abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig