Beschlussvorschlag:

1.            Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2021 geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er den von dem Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt, zusammen.

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

2.1         Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest.

2.2          Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 9.941.055,25 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

2.3          Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 


Der AV, Herr Becker, ruft den TOP auf und begrüßt den Leiter der Rechnungsprüfung, Herrn Hennecke, sowie Herrn Thomas und Frau Hölters, beide ebenfalls von der Rechnungsprüfung.

 

Der Vertreter der Rechnungsprüfung, Herr Thomas, stellt die durchgeführte Prüfung anhand des Jahresabschlussberichts, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2021 mittels einer PowerPoint Präsentation vor. Die Präsentation steht als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

 

Im Nachgang zur Präsentation bittet das Ausschussmitglied Herr Müller (Fraktion UWG/Freie Wähler) zu den Themen frühere Terminierung der Vorlage Jahresabschlüsse der Stadt Meerbusch, immaterielle Wirtschaftsgüter, sonstige Verbindlichkeiten, zukünftige Belastungen aufgrund des demografischen Wandels sowie Kredite und Zinsbindung um Auskunft bzw. nähere Erörterung. Die Anfragen werden seitens des Kämmerers, Herrn Volmerich, beantwortet.

 

Ausschussmitglied Herr Trautmann (FDP Fraktion) bewertet die Jahresabschlussprüfung der Rechnungsprüfung insgesamt als positiv. Er stellt eine Frage zur Reduzierung der Höhe der Rückstellung für nicht genommenen Urlaub der stätischen Mitarbeitenden, die durch den Kämmerer Herrn Volmerich, den Leiter der Rechnungsprüfung Herrn Hennecke sowie den Dezernenten Herrn Annacker beantwortet wird.

 

Ausschussmitglied Herr Müller (Fraktion UWG/Freie Wähler) greift die Thematik des § 2 b Umsatzsteuergesetz auf, zu der Herr Hennecke mit Bezug auf die Leistungen der interkommunalen Zusammenarbeit Stellung nimmt. Herr Müller bedankt sich für die sehr gute Arbeit im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sowie die entsprechenden Prüfungen hierzu.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ruft der AV, Herr Becker, zur Abstimmung, getrennt nach Beschlussvorschlagspunkten, auf.


Abstimmungsergebnis:

Beschlussvorschläge 1 bis 2.3 jeweils einstimmig beschlossen.