Beschluss:

 


1.

Welche Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Verwaltung durch die Aufhebung der zwei Abstandsregeln für Meerbusch?

In Folge der Abschaffung der geltenden Abstandsregelungen ergeben sich im Stadtgebiet zusätzliche Potenzialflächen für Windenergieanlagen. Im Jahr 2024 plant die Verwaltung die Durchführung einer gesamtstädtischen Standortuntersuchung zu möglichen Flächen für Photovoltaik-, Wind- und Energiespeicheranlagen mit anschließender Änderung des Flächennutzungsplanes.

2.

Welche potenziellen Flächen eröffnen diese Beschlüsse (Größenordnung, nicht Metergenau)?

Aktuell können verwaltungsseitig keine konkreten Potenzialflächen für Windenergieanlagen benannt und verifiziert werden. Die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen) befindet sich in einem noch frühen Verfahrensstadium (Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG), dessen Abschluss es abzuwarten gilt. Weitergehende Informationen und Inhalte, die über den Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hinausgehen, liegen der Verwaltung aktuell nicht vor.

3.

Dadurch, dass die Novelle des Regionalplans nicht abgewartet werden muss, welche Beschleunigungen für den Bau von WEAs hält die Verwaltung für möglich?

Die Verwaltung möchte zunächst an der aktuellen Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplanes festhalten. In der Vergangenheit wurde eine Genehmigung von einzelnen Windkraftanlagen von Seiten der Politik nicht gewünscht. Daher wird um Verständnis gebeten, dass vorzeitige Einzelanträge zurückgestellt werden, bis das erwähnte städtische Gesamtkonzept zur Ermittlung von möglichen Potenzialflächen vorliegt.

 


Abstimmungsergebnis: