Beschluss:

 


Frau Briese gibt an, dass man auch hier bei der Bezirksregierung eine vorläufige Stellungnahme abgegeben hat. Darin bat man auch um Hinweise zum Repowering.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, man soll sich mit dem Thema noch mal intensiv auseinandersetzen.

 

Ratsherr Gabernig fragt, warum ein Abstand von 200 m erforderlich ist.

 

Herr Schneiders erklärt, dass Freiflächen-PV-Anlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit zwei Hauptgleisen und einer Entfernung von diesen bis 200 m ab Fahrbahnende als privilegiertes Vorhaben zulässig sind.


Abstimmungsergebnis: