Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der Befreiung von der nachfolgenden planungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 59 Meerbusch-Büderich, „Dietrich-Bonhoeffer-Straße“ für das Bauvorhaben (hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit dazugehörigen Stellplätzen im Rahmen der Standortentwicklung Bethlehem Kirche) gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu:

 

Befreiung von der Art der Nutzung


Ratsherr Peters teilt seine Bedenken gegen ein Einfamilienhaus mit. Er verweigert seine Zustimmung.

 

Ratsherr Schoenauer findet, man muss das Eigentumsrecht der Kirche respektieren.

 

Frau Briese erklärt, man könne den Beschluss auch auf Vorrat fassen, gebunden an die zu klärende Frage, ob weiterhin eine kirchliche Nutzung (Pfarrhaus) geplant sei.

 

Ratsfrau Hansen fragt, wie man mit dem Baumbestand umgehe. Eine Nachpflanzung würde zu lange dauern.

 

Frau Briese verweist auf die Baumschutzsatzung. 

 

Ratsherr Schoenauer sagt, ein Vorratsbeschluss sei für ihn problematisch. Er möchte wissen, ob es ein Pfarrhaus geben wird oder nicht. Er spricht sich für eine Vertagung und Klärung aus.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes folgt der Ansicht der CDU und wünscht auch eine Vertagung.

 

Ratsherr Gabernig gibt an, er sei nach seinen Informationen nicht sicher, ob ein Pfarrhaus benötigt werde. Der Antrag könne somit entschieden werden.

 

Herr Damblon fragt den Ausschuss, ob vertagt werden soll. Dies wird einstimmig gewünscht.


Abstimmungsergebnis:

 

Die Abstimmung wurde vertagt.