Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den Befreiungen von den nachfolgenden planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 Meerbusch – Büderich, „Dietrich-Bonhoeffer-Straße“ für das Bauvorhaben (hier: Neubau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen der Standortentwicklung Bethlehem Kirche) gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu:

 

-     Befreiung von der Art der Nutzung

-     Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen gem. beigefügtem Antrag (Anlage 1)

 

 

Alternativen:

 

Den Befreiungen oder einer der Befreiungen wird nicht zugestimmt.


Ratsherr Peters möchte wissen, um was es hier konkret geht.

 

Frau Briese erklärt, dass hier 2 Entscheidungen zu Befreiungen ausstehen. Meerbusch befindet sich in einer Situation eines angespannten Wohnungsmarktes. In diesem Fall sind die Grundzüge der Planung berührt. Es werden u. a. die Baugrenzen überschritten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann auch dann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt sind, sofern es sich um Wohnungsbauvorhaben handelt.

 

Ratsherr Schoenauer sieht hierin kein Problem.

 

Ratsfrau Kanders begrüßt das Vorhaben, weil dann mehr Wohnungen gebaut werden, hat aber Bedenken wegen des Baumbestandes. Sie möchte wissen, wie man damit umgeht.

 

Der Baumbestand wird überwiegend erhalten, so Herr Schneiders.

 

Ratsherr Peters stimmt dem Vorhaben zu.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes teilt mit, man habe das in der Fraktion besprochen und stimmt zu.

 

Ratsherr Gabernig begrüßt ebenfalls das Vorhaben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       (3)

3

 

 

GRÜN-alternativ Meerbusch    (1)

1

 

SPD          ( 2 )

 

2

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

Die Fraktion   (1)

1

 

Gesamt:     ( 17 )

15

2