Beschluss: vertagt

Beschluss:

 

Ratsherr Peters stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu beraten, aber nicht zu beschließen, da seine Fraktion noch Beratungsbedraf habe. Die Beschlussfassung solle in der nächsten Sitzung erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 einstimmig

 


 

 

Herr Hüchtebrock erläutert anhand einer Präsentation die Planinhalte und somit die spätere städtebauliche Siedlungsstruktur.

Sachkundiger Bürger Quaß fragt, ob am Standort zur Vermeidung von belastenden Luftschadstoffkonzentrationen die Straßenrandbebauung nicht größere Lücken aufweisen sollte.

Herr Hüchtebrock führt aus, dass aus städtebaulichen Gründen eine überwiegend geschlossene Bauweise, auch im Sinne eines aktiven Lärmschutzes gegenüber der hinterliegenden Bauflächen, zu favorisieren sei. Die Straßenrandbebauung sei darüber hinaus die prägende Baustruktur entlang der Moerser Straße und Düsseldorfer Straße. Eine solche könnte hier durch eine gute Architektur den eigentlichen Beginn des bebauten Stadtteils anzeigen. Ebenso sei eine gute Durchlüftung der schon ca. 20 m breiten Straße sowie der zusätzlich um ca. 25 m zurückgesetzten vorhandenen Bebauung im Bereich der Gartenstadt Meererbusch gegeben. Ein bauliche Schlucht entstehe jedenfalls nicht.

Ratsherr Damblon erklärt, dass seine Fraktion den Plan positiv bewerte. Er fragt, warum die Bestandbebauung im Osten mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden sei.

Herr Hüchtebrock erläutert hierzu, dass mit dem Bebauungsplan ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen sei, welches die Immissionen des Straßenverkehrslärm sowie auch des Schienenverkehrslärms der vorhandenen Stadtbahnlinie beurteilen müsse. Zu beachten wären dabei die Fragen nach ggf. aktiven Lärmschutzmaßnahmen und der Abschirmungswirkung der Bestandbebauung auf die zentral gelegene geplante Bebauung. Ebenfalls könne an der Bestandbebauung erstmals aufgezeigt werden, welcher Schallschutz hier grundsätzlich zu gesunden Wohnverhältnissen führe. Eine direkte Pflicht zur Durchführung ggf. notwendiger passiver Schallschutzmaßnahmen am Bestand, ausgelöst durch den Bebauungsplan, bestehe dabei nicht. Ob eine mögliche Reduzierung des Geltungsbereiches in diesem Bereich sinnvoll ist, sei u. a. davon abhängig.

Ratsherr Rettig bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ein Radfahrschnellweg entlang der Stadtbahntrasse eingeplant werden könne und eine rad- und fußläufige Wegeverbindung der inneren Erschließung mit dem nördlichen Ost-West-Erschießungsweg denkbar sei.

Herr Hüchtebrock erklärt, dass es sich bei letzt genanntem Weg um eine Privatstraße handelt, die nicht ohne weiteres angebunden werden könne. Dabei sei über die rechtliche Problematik hinaus der vorhandene Höhenversprung im Gelände von ca. 1,60 m und die erhoffte Wegeverkürzung zur geplanten Rad- und Fußwegeführung über die Straße „Am Pützhof“ zu beachten. Eine Weiterführung des Rad- und Fußweges in Verlängerung des Friedhofweges in nördlicher Richtung parallel zur Stadtbahntrasse sieht Herr Hüchtebrock als kaum machbar an. Eine solche Planung über private Gartenflächen sei nur mit einem langwierigen Bodenumlegungsverfahren und somit Grundstücksankaufkosten verbunden. Wenn man dies wolle, sollte auch eine Wegeführung entlang der Straße „Am Breil“, vorbei am Viehhof und an Haus Meer als vorhandene gute vorhandene Wegeverknüpfung akzeptiert werden.

Ratsherr Radmacher fragt nach einer Durchfahrtsmöglichkeit über den Pützhof für die Anwohner des Pützhofes und alle Anwohner der Straße „Am Breil“. Dies deshalb, weil der Anbindungspunkt der Straße „Am Breil“ auf die L 137 sehr belastet sei.

Herr Hüchtebrock verweist auf den dort rechtskräftigen Bebauungsplan, der einen zukünftigen übersichtlichen Ausbau des Einmündungsbereichs vorsehe und zeigt auf, dass ein mehrheitlich fremder Durchgangverkehr durch das Neubauquartier städtebaulich nicht sachgerecht sei.