Beschluss:
Ratsherr Peters stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu beraten, aber nicht zu beschließen, da seine Fraktion noch Beratungsbedraf habe. Die Beschlussfassung solle in der nächsten Sitzung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr
Hüchtebrock erläutert anhand einer Präsentation die Planinhalte und somit die
spätere städtebauliche Siedlungsstruktur.
Sachkundiger
Bürger Quaß fragt, ob am Standort zur Vermeidung von belastenden
Luftschadstoffkonzentrationen die Straßenrandbebauung nicht größere Lücken
aufweisen sollte.
Herr
Hüchtebrock führt aus, dass aus städtebaulichen Gründen eine überwiegend
geschlossene Bauweise, auch im Sinne eines aktiven Lärmschutzes gegenüber der
hinterliegenden Bauflächen, zu favorisieren sei. Die Straßenrandbebauung sei
darüber hinaus die prägende Baustruktur entlang der Moerser Straße und
Düsseldorfer Straße. Eine solche könnte hier durch eine gute Architektur den
eigentlichen Beginn des bebauten Stadtteils anzeigen. Ebenso sei eine gute
Durchlüftung der schon ca. 20 m breiten Straße sowie der zusätzlich um ca. 25 m
zurückgesetzten vorhandenen Bebauung im Bereich der Gartenstadt Meererbusch
gegeben. Ein bauliche Schlucht entstehe jedenfalls nicht.
Ratsherr
Damblon erklärt, dass seine Fraktion den Plan positiv bewerte. Er fragt, warum
die Bestandbebauung im Osten mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden sei.
Herr
Hüchtebrock erläutert hierzu, dass mit dem Bebauungsplan ein schalltechnisches
Gutachten zu erstellen sei, welches die Immissionen des Straßenverkehrslärm
sowie auch des Schienenverkehrslärms der vorhandenen Stadtbahnlinie beurteilen
müsse. Zu beachten wären dabei die Fragen nach ggf. aktiven Lärmschutzmaßnahmen
und der Abschirmungswirkung der Bestandbebauung auf die zentral gelegene
geplante Bebauung. Ebenfalls könne an der Bestandbebauung erstmals aufgezeigt
werden, welcher Schallschutz hier grundsätzlich zu gesunden Wohnverhältnissen
führe. Eine direkte Pflicht zur Durchführung ggf. notwendiger passiver
Schallschutzmaßnahmen am Bestand, ausgelöst durch den Bebauungsplan, bestehe
dabei nicht. Ob eine mögliche Reduzierung des Geltungsbereiches in diesem
Bereich sinnvoll ist, sei u. a. davon abhängig.
Ratsherr
Rettig bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ein Radfahrschnellweg entlang der
Stadtbahntrasse eingeplant werden könne und eine rad- und fußläufige
Wegeverbindung der inneren Erschließung mit dem nördlichen
Ost-West-Erschießungsweg denkbar sei.
Herr
Hüchtebrock erklärt, dass es sich bei letzt genanntem Weg um eine Privatstraße
handelt, die nicht ohne weiteres angebunden werden könne. Dabei sei über die
rechtliche Problematik hinaus der vorhandene Höhenversprung im Gelände von ca.
1,60 m und die erhoffte Wegeverkürzung zur geplanten Rad- und Fußwegeführung
über die Straße „Am Pützhof“ zu beachten. Eine Weiterführung des Rad- und
Fußweges in Verlängerung des Friedhofweges in nördlicher Richtung parallel zur
Stadtbahntrasse sieht Herr Hüchtebrock als kaum
machbar an. Eine solche Planung über private
Gartenflächen sei nur mit einem langwierigen Bodenumlegungsverfahren und somit
Grundstücksankaufkosten verbunden. Wenn man dies wolle, sollte auch eine
Wegeführung entlang der Straße „Am Breil“, vorbei am Viehhof und an Haus Meer
als vorhandene gute vorhandene Wegeverknüpfung akzeptiert werden.
Ratsherr
Radmacher fragt nach einer Durchfahrtsmöglichkeit über den Pützhof für die
Anwohner des Pützhofes und alle Anwohner der Straße „Am Breil“. Dies deshalb,
weil der Anbindungspunkt der Straße „Am Breil“ auf die L 137 sehr belastet sei.
Herr Hüchtebrock verweist auf den dort rechtskräftigen Bebauungsplan, der einen zukünftigen übersichtlichen Ausbau des Einmündungsbereichs vorsehe und zeigt auf, dass ein mehrheitlich fremder Durchgangverkehr durch das Neubauquartier städtebaulich nicht sachgerecht sei.