Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 2 (2) BauGB

zum Entwurf der 2. Änderung des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld enspricht zum Zeitpunkt der Bearbeitung den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Veränderungen, die mit dem Entwurf des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, der voraussichtlich 2013 in Kraft gesetzt wird, verbunden sind, werden berücksichtigt. Das Zentrenkonzept definiert die zentralen Versorgungsbereiche des gesamten Krefelder Stadtgebietes. Die räumliche Definition der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt parzellengenau und ist nachvollziehbar.

 

Gemäß der Ziele der Städtebaurechtsnovelle 2012 wird die abgrenzende Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche im Krefelder Flächennutzungsplan begrüßt.

 

Im Sinne des Urteils des OVG Münster vom 27.09.2012 sollte die zweite Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts um Aussagen zum Annexhandel ergänzt werden.

 

 


Herr Hüchtebrock begründet den Ergänzungswunsch der Stadt.


Abstimmungsergebnis:                     einstimmig