Sitzung: 05.02.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/484/2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die
Stellungnahme der
Stadt Meerbusch gemäß § 2 (2) BauGB
zum Entwurf der 2.
Änderung des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld
Der Entwurf der 2. Änderung
des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld enspricht zum Zeitpunkt der Bearbeitung
den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Veränderungen, die mit
dem Entwurf des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel
Nordrhein-Westfalen, der voraussichtlich 2013 in Kraft gesetzt wird, verbunden
sind, werden berücksichtigt. Das Zentrenkonzept definiert die zentralen
Versorgungsbereiche des gesamten Krefelder Stadtgebietes. Die räumliche
Definition der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt parzellengenau und ist
nachvollziehbar.
Gemäß der Ziele der
Städtebaurechtsnovelle 2012 wird die abgrenzende Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche
im Krefelder Flächennutzungsplan begrüßt.
Im Sinne des Urteils des OVG Münster vom 27.09.2012 sollte die zweite Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts um Aussagen zum Annexhandel ergänzt werden.
Herr Hüchtebrock begründet den Ergänzungswunsch der Stadt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig