Erster und Technischer Beigeordneter Apsel erklärt, dass die Möglichkeit der Antragstellung auf Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung lediglich durch Kommunen oder kommunale Kooperationen erfolgen könne. Die Stadt Meerbusch strebe eine Kooperation mit der Stadt Willich an, um einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Die Antragstellung erfolge also nicht durch eine Kreisinitiative. Trotz der neuen Gesetzeslage aufgrund des verabschiedeten Energieeffizienzgesetzes bliebe die Förderungsmöglichkeit bis 2028 bestehen. In einer Sitzung des Städte- und Gemeindebundes in der vergangenen Woche habe eine Kommune, die bereits eine Förderung erhalten habe, berichtet. In diesem Fall habe es sich auch um eine Kooperation von zwei Städten (Coesfeld und Borken) gehandelt, so dass die Verwaltung sich für die Antragstellung an diesem Beispiel zu orientieren könne. Als nächste Schritte würden nun die Gespräche mit der Stadt Willich und den gemeinsamen Stadtwerken Ende Oktober fortgesetzt, um die Antragstellung und die Rolle der Stadtwerke als Berater oder Dienstleister zu definieren. Ziel sei es, den Antrag in diesem Jahr einzureichen, da die Förderquote im nächsten Jahr auf 60% sinke. Frau Frey erklärt, dass die Förderquote bei einer Antragstellung in diesem Jahr bei bis zu 90% liege. Voraussetzung dafür sei eine Veranschlagung der Haushaltsmittel im Jahr 2024. Zur Orientierung liege das Angebot einer Firma vor, die die Kosten für die Erstellung auf 104.000 € bis 140.000 € schätze. Frist für die Fertigstellung der Wärmeplanung sei 2028. Mittel eines easy-online Antrags sei die Antragstellung voraussichtlich noch in diesem Jahr möglich.