Sitzung: 19.09.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Erster
und Technischer Beigeordneter Apsel erklärt, dass die Möglichkeit der
Antragstellung auf Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
lediglich durch Kommunen oder kommunale Kooperationen erfolgen könne. Die Stadt
Meerbusch strebe eine Kooperation mit der Stadt Willich an, um einen
gemeinsamen Antrag zu stellen. Die Antragstellung erfolge also nicht durch eine
Kreisinitiative. Trotz der neuen Gesetzeslage aufgrund des verabschiedeten
Energieeffizienzgesetzes bliebe die Förderungsmöglichkeit bis 2028 bestehen. In
einer Sitzung des Städte- und Gemeindebundes in der vergangenen Woche habe eine
Kommune, die bereits eine Förderung erhalten habe, berichtet. In diesem Fall
habe es sich auch um eine Kooperation von zwei Städten (Coesfeld und Borken)
gehandelt, so dass die Verwaltung sich für die Antragstellung an diesem
Beispiel zu orientieren könne. Als nächste Schritte würden nun die Gespräche
mit der Stadt Willich und den gemeinsamen Stadtwerken Ende Oktober fortgesetzt,
um die Antragstellung und die Rolle der Stadtwerke als Berater oder
Dienstleister zu definieren. Ziel sei es, den Antrag in diesem Jahr
einzureichen, da die Förderquote im nächsten Jahr auf 60% sinke. Frau Frey
erklärt, dass die Förderquote bei einer Antragstellung in diesem Jahr bei bis
zu 90% liege. Voraussetzung dafür sei eine Veranschlagung der Haushaltsmittel
im Jahr 2024. Zur Orientierung liege das Angebot einer Firma vor, die die
Kosten für die Erstellung auf 104.000 € bis 140.000 € schätze. Frist für die
Fertigstellung der Wärmeplanung sei 2028. Mittel eines easy-online Antrags sei
die Antragstellung voraussichtlich noch in diesem Jahr möglich.