Sitzung: 26.09.2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SB9JR/1760/2023
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Geschäftsordnung des
Rates vom 13.06.2023 dahingehend zu ändern, dass § 6 Abs. 2 lit. g):
„Angelegenheiten, in denen im Einzelfall aufgrund organisatorischer und / oder
strategischer Überlegungen der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung
noch nicht abgeschlossen ist (Schutz des behördlichen
Entscheidungsbildungsprozesses)“ ersatzlos gestrichen wird.
Bürgermeister Bommers
führt zu den Inhalten der Vorlage aus.
Ratsherr Damblon
erklärt, dass der Änderung mangels Alternativen zugestimmt werde. Die aufgrund
rechtlicher Bedenken nunmehr zu streichende Regelung sei in ihrer Intention
durchaus sinnvoll.
Ratsherr Jörgens
äußert Kritik am Umgang mit dem Thema; ein etwaiges Rechtsgutachten zur Prüfung
der Zulässigkeit vor Beschluss der Geschäftsordnung wäre sinnvoll gewesen.
Ratsherr Peters
äußert seinen Unmut über die wiederholt vorgebrachte Kritik an der Einholung
eines Rechtsgutachtens durch seine Fraktion.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig