Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Geschäftsordnung des Rates vom 13.06.2023 dahingehend zu ändern, dass § 6 Abs. 2 lit. g): „Angelegenheiten, in denen im Einzelfall aufgrund organisatorischer und / oder strategischer Überlegungen der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist (Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses)“ ersatzlos gestrichen wird.

 


Bürgermeister Bommers führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Ratsherr Damblon erklärt, dass der Änderung mangels Alternativen zugestimmt werde. Die aufgrund rechtlicher Bedenken nunmehr zu streichende Regelung sei in ihrer Intention durchaus sinnvoll.

 

Ratsherr Jörgens äußert Kritik am Umgang mit dem Thema; ein etwaiges Rechtsgutachten zur Prüfung der Zulässigkeit vor Beschluss der Geschäftsordnung wäre sinnvoll gewesen.

 

Ratsherr Peters äußert seinen Unmut über die wiederholt vorgebrachte Kritik an der Einholung eines Rechtsgutachtens durch seine Fraktion.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig