Abteilungsleiter
Krones erklärt, grundsätzlich unterliege das Digitalisieren von vorhandenen
haptischen Beständen mit dem Ziel der nachherigen Ausleihe dem Urheberrecht. Es
wäre nicht rechtskonform, wenn die Bibliothek die vorhandene haptische
Literatur digitalisieren und ausleihen würde.
Ratsfrau
Danes will wissen, ob es die Zeitschriften auch digital geben würde.
StVR
Wegmann antwortet, man habe einen großen Bestand an Zeitschriften, vieles sei
aber noch aufgrund der Haptik in physischer Form vorhanden. Die Leser würden
dies wünschen.
Abteilungsleiter Kultur Krones ergänzt, man befinde sich aber auch gerade im Übergang zu E-Papers.