Abteilungsleiter Krones erklärt, grundsätzlich unterliege das Digitalisieren von vorhandenen haptischen Beständen mit dem Ziel der nachherigen Ausleihe dem Urheberrecht. Es wäre nicht rechtskonform, wenn die Bibliothek die vorhandene haptische Literatur digitalisieren und ausleihen würde.

 

Ratsfrau Danes will wissen, ob es die Zeitschriften auch digital geben würde.

 

StVR Wegmann antwortet, man habe einen großen Bestand an Zeitschriften, vieles sei aber noch aufgrund der Haptik in physischer Form vorhanden. Die Leser würden dies wünschen.

 

Abteilungsleiter Kultur Krones ergänzt, man befinde sich aber auch gerade im Übergang zu E-Papers.