Sitzung: 20.09.2023 Ausschuss für Schule und Sport
Vorlage: FB3/0213/2023
Ratsherr
Dammer erläutert die Anfrage und erklärt, dass seine Fraktion eine Evaluation
zur Nutzung der iPads für notwendig erachte.
Dezernent
Annacker erklärt, dass die Erwartung, regelmäßig mit den Schulleitungen den
Bildungsalltag zu besprechen, erfüllt sei. Man sei als Verwaltung immer nah
dran und tausche sich mit den Schulleitungen aus. Im Jahr 2026 stehe die erste
Charge iPads an, ausgetauscht zu werden. Man werde hierfür natürlich auch die
Erfahrungen der Schulen einfließen lassen, jedoch nicht das ganze Projekt in
Frage stellen.
Frau
Lüken bestätigt, dass das iPad aus dem Schulalltag ihrer Tochter nicht mehr
wegzudenken sei und warnt davor, umfangreiche Änderungen im Bereich der
digitalen Medien vorzunehmen. Dass die Eltern in Sicherheitsfragen zu stark im
Fokus seien, bedauert sie. Frau Weddeling-Wolff schränkt ein, dass die
Digitalisierungsbeauftragten der Schulen im regelmäßigen Austausch mit der
Verwaltung seien, um diesen Fokus abzumildern. Die Eltern ganz aus der
Verantwortung zu nehmen, sei jedoch nicht möglich.
Die
Frage von Frau Lüken, wie viele Geräte defekt seien und repariert oder
ausgetauscht werden müssten, beantwortet StVR Wegmann. Er berichtet, dass im
Verhältnis zu den 6.000 genutzten iPads die Ausfallquote relativ gering sei.
Anm. des
Schriftführers:
Für
die Verwaltung, Wartung und den Reparaturprozess ist die Schulverwaltung
zuständig.
Tritt
ein Schadensfall auf, ist der Schüler/die Schülerin verpflichtet, dem
Schulsekretariat dies mitzuteilen. Das Schulsekretariat gibt hieraufhin ein
Schadensprotokoll aus, das der Schüler/die Schülerin wahrheitsgemäß und
vollständig ausfüllen und unterschrieben gemeinsam mit dem defekten Endgerät
und/oder Zubehör beim Schulsekretariat einreichen muss. Eingehende
Schadensfälle, sowohl betreffend die iPads als auch das Zubehör, hierzu gehören
Ladekabel, Ladeadapter und Stifte (ausschließlich für das Lernpersonal), Hüllen
und hybride Tastaturhüllen (ausschließlich für das Lernpersonal), werden
daraufhin an die Schulverwaltung übersandt.
Für
die defekten Endgeräte (iPads) führt die Schulverwaltung eine Liste, in der die
wesentlichen Merkmale des iPads, einschließlich Besitzer/-in, Seriennummer und
die Art des Schadens einzutragen protokolliert werden.
Von
den momentan im Umlauf befindlichen circa 6.000 Endgeräten sind mit Datum vom
22. September 2023 101 defekte Geräte
in der Schulverwaltung, d.h. circa 2 %.
Die
Schadensfälle werden den Eltern/Erziehungsberechtigten in Abhängigkeit vom Grad
des Verschuldens (Vorsatz, (grobe) Fahrlässigkeit) in Rechnung gestellt. Neben
den defekten iPads wird auch das Zubehör in Rechnung gestellt. Hierfür teilen
die Schulen schriftlich mit, sobald ein Teil des Zubehörs fehlt. Diese werden
zwar nicht in eine Liste eingepflegt, jedoch dem Schüler/der Schülerin bzw. den
Eltern und Erziehungsberechtigten oder der Lehrkraft regelmäßig in Rechnung
gestellt (auch hier ist der Grad des Verschuldens einzubeziehen).