Ratsherr Dammer erläutert die Anfrage und erklärt, dass seine Fraktion eine Evaluation zur Nutzung der iPads für notwendig erachte.

 

Dezernent Annacker erklärt, dass die Erwartung, regelmäßig mit den Schulleitungen den Bildungsalltag zu besprechen, erfüllt sei. Man sei als Verwaltung immer nah dran und tausche sich mit den Schulleitungen aus. Im Jahr 2026 stehe die erste Charge iPads an, ausgetauscht zu werden. Man werde hierfür natürlich auch die Erfahrungen der Schulen einfließen lassen, jedoch nicht das ganze Projekt in Frage stellen.

 

Frau Lüken bestätigt, dass das iPad aus dem Schulalltag ihrer Tochter nicht mehr wegzudenken sei und warnt davor, umfangreiche Änderungen im Bereich der digitalen Medien vorzunehmen. Dass die Eltern in Sicherheitsfragen zu stark im Fokus seien, bedauert sie. Frau Weddeling-Wolff schränkt ein, dass die Digitalisierungsbeauftragten der Schulen im regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung seien, um diesen Fokus abzumildern. Die Eltern ganz aus der Verantwortung zu nehmen, sei jedoch nicht möglich.

 

Die Frage von Frau Lüken, wie viele Geräte defekt seien und repariert oder ausgetauscht werden müssten, beantwortet StVR Wegmann. Er berichtet, dass im Verhältnis zu den 6.000 genutzten iPads die Ausfallquote relativ gering sei.

 

Anm. des Schriftführers:

 

Für die Verwaltung, Wartung und den Reparaturprozess ist die Schulverwaltung zuständig.

 

Tritt ein Schadensfall auf, ist der Schüler/die Schülerin verpflichtet, dem Schulsekretariat dies mitzuteilen. Das Schulsekretariat gibt hieraufhin ein Schadensprotokoll aus, das der Schüler/die Schülerin wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen und unterschrieben gemeinsam mit dem defekten Endgerät und/oder Zubehör beim Schulsekretariat einreichen muss. Eingehende Schadensfälle, sowohl betreffend die iPads als auch das Zubehör, hierzu gehören Ladekabel, Ladeadapter und Stifte (ausschließlich für das Lernpersonal), Hüllen und hybride Tastaturhüllen (ausschließlich für das Lernpersonal), werden daraufhin an die Schulverwaltung übersandt.

 

Für die defekten Endgeräte (iPads) führt die Schulverwaltung eine Liste, in der die wesentlichen Merkmale des iPads, einschließlich Besitzer/-in, Seriennummer und die Art des Schadens einzutragen protokolliert werden.

 

Von den momentan im Umlauf befindlichen circa 6.000 Endgeräten sind mit Datum vom 22. September 2023 101 defekte Geräte in der Schulverwaltung, d.h. circa 2 %.

 

Die Schadensfälle werden den Eltern/Erziehungsberechtigten in Abhängigkeit vom Grad des Verschuldens (Vorsatz, (grobe) Fahrlässigkeit) in Rechnung gestellt. Neben den defekten iPads wird auch das Zubehör in Rechnung gestellt. Hierfür teilen die Schulen schriftlich mit, sobald ein Teil des Zubehörs fehlt. Diese werden zwar nicht in eine Liste eingepflegt, jedoch dem Schüler/der Schülerin bzw. den Eltern und Erziehungsberechtigten oder der Lehrkraft regelmäßig in Rechnung gestellt (auch hier ist der Grad des Verschuldens einzubeziehen).