Dezernent
Herr Annacker stellt die Informationsvorlage vor. Er betont, dass der Begriff
„Wohnungslos“ nicht mit Obdachlosigkeit gleichgesetzt werden könne. Die
Belastungsgrenze der Wohnungsnothilfe sei erreicht.
Ratsfrau
Niegeloh führt aus, dass laut Informationsvorlage der Arbeitsschwerpunkt der
Wohnungsnothilfe auf der Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen und
Behördengängen läge. Diese Tätigkeiten könnten auch von anderen Stellen
übernommen werden, um die Fachkräfte der Wohnungsnothilfe zu entlasten.
Dezernent
Herr Annacker betont, dass die Wohnungsnothilfe ggf. intern prüfen könne, wie
sie effektiver und effizienter arbeiten könne.