Beschluss: zur Kenntnis genommen

Dezernent Herr Annacker stellt die Informationsvorlage vor. Er betont, dass der Begriff „Wohnungslos“ nicht mit Obdachlosigkeit gleichgesetzt werden könne. Die Belastungsgrenze der Wohnungsnothilfe sei erreicht.

 

Ratsfrau Niegeloh führt aus, dass laut Informationsvorlage der Arbeitsschwerpunkt der Wohnungsnothilfe auf der Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen und Behördengängen läge. Diese Tätigkeiten könnten auch von anderen Stellen übernommen werden, um die Fachkräfte der Wohnungsnothilfe zu entlasten.

 

Dezernent Herr Annacker betont, dass die Wohnungsnothilfe ggf. intern prüfen könne, wie sie effektiver und effizienter arbeiten könne.