Erster und Technischer Beigeordneter Apsel führt zur Beantwortung der Anfrage aus, dass die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie hinsichtlich der Verfügbarkeit und insbesondere der Qualität in Deutschland unmittelbar umsetzbar seien, da das Niveau sehr hoch sei.

 

Die gewünschte Aufstellung von Trinkwasserspendern sei zur Umsetzung der Richtlinie daher kein zentraler Aspekt. Erfahrungen zeigten, dass die Kosten für Betrieb und Unterhaltung etwaiger Spender hoch seien, nicht zuletzt aufgrund unsachgemäßer Nutzungen und Schädigungen. Für das Aufstellen etwaiger Spender empfehle es sich daher, zunächst an neuralgischen und hoch frequentierten Orten eine Installation zu forcieren, ein flächendeckender Ausbau eines Netzes von Spendern solle erst mit Blick auf die zu sammelnden Erfahrungen erfolgen. Im Zuge des IHKO werde das Aufstellen eines Trinkwasserspenders im Rathauspark Osterath angedacht. Dies könnte ein erster angemessener Schritt zum Thema sein.