Sitzung: 26.09.2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorlage: SB9JR/0212/2023
Erster und
Technischer Beigeordneter Apsel führt zur Beantwortung der Anfrage aus, dass
die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie hinsichtlich der Verfügbarkeit und
insbesondere der Qualität in Deutschland unmittelbar umsetzbar seien, da das
Niveau sehr hoch sei.
Die gewünschte
Aufstellung von Trinkwasserspendern sei zur Umsetzung der Richtlinie daher kein
zentraler Aspekt. Erfahrungen zeigten, dass die Kosten für Betrieb und
Unterhaltung etwaiger Spender hoch seien, nicht zuletzt aufgrund unsachgemäßer
Nutzungen und Schädigungen. Für das Aufstellen etwaiger Spender empfehle es
sich daher, zunächst an neuralgischen und hoch frequentierten Orten eine
Installation zu forcieren, ein flächendeckender Ausbau eines Netzes von
Spendern solle erst mit Blick auf die zu sammelnden Erfahrungen erfolgen. Im
Zuge des IHKO werde das Aufstellen eines Trinkwasserspenders im Rathauspark
Osterath angedacht. Dies könnte ein erster angemessener Schritt zum Thema sein.