Sitzung: 26.10.2023 Rat
Unterführung Strümper
Straße
Ratsfrau Dr.
Schomberg erkundigt sich nach der Möglichkeit einer temporären Inbetriebnahme
der Unterführung an der Strümper Straße.
Bürgermeister Bommers
erklärt, dass seitens des zuständigen Landesbetriebes keine Möglichkeit hierzu
gesehen werde. Demnach müsse man hoffen, dass die Arbeiten an der Unterführung
wie angekündigt ab Mai 2024 fortgeführt würden.
Sondersitzung
„Wohnungsbau“ des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Ratsherr Peters
erkundigt sich nach der Liste der externen Referenten. Seiner Auffassung nach
solle auch der Mieterverein beteiligt werden.
Dezernent Annacker
erläutert, dass Vertreter des Bauvereins Meerbusch, der GWG Viersen, der NRW
Bank sowie der Kreisgesellschaft für Wohnungsbau ihre Teilnahme zugesagt
hätten. Die Einbeziehung des Mietervereins werde hinsichtlich der Zielsetzung
der Sitzung zur Darstellung der Bestände und Projekte sowie der Möglichkeiten
der strategischen Ausrichtung für nicht sinnvoll erachtet. Zudem solle die
Sitzung nicht überfrachtet werden.
Tempo 30-Regelungen /
LED-Leuchten
Ratsherr Focken fragt
an, inwiefern die Stadt neue Gesetzgebungen zur Anordnung von Tempo 30 anwenden
wolle. Hierbei stelle sich auch die Frage nach den Ergebnissen der
Verkehrszählungen an den beklagten Tempo 30-Zonen in Osterath und Lank. Zudem
solle der Fußgängerüberweg am Winklerweg, analog dem nebenliegenden Kreisverkehr,
mit LED-Leuchten zur besseren Sicherung des Überwegs ausgestattet werden.
Erster und
Technischer Beigeordneter Apsel führt aus, dass neue Gesetzgebungen im Falle
sinnhafter und rechtmäßiger Anordnungsmöglichkeiten selbstverständlich
angewandt würden. Die Verkehrszählungen seien erfolgt, die Ergebnisse würden im
Zusammenhang zur Beratung weitergehender Maßnahmen erörtert. Die Frage der
Beleuchtung werde geprüft.
Justiziar Dr. Saturra
ergänzt, dass im ebenfalls noch laufenden Klageverfahren zu Tempo 30 in den
Nachtstunden an der Düsseldorfer-, Moerser- und Neusser Straße neue Zahlen zur
Verkehrsbelastung ermittelt worden seien. Der zuständige Landesbetrieb käme
dabei zum Schluss, dass eine Anordnung von Tempo 30 mit Blick auf
Lärmbelastungen sinnvoll und rechtmäßig sei. Hierauf solle nun zunächst der
Kläger Stellung nehmen, anschließend die Stadt.