Unterführung Strümper Straße

Ratsfrau Dr. Schomberg erkundigt sich nach der Möglichkeit einer temporären Inbetriebnahme der Unterführung an der Strümper Straße.

 

Bürgermeister Bommers erklärt, dass seitens des zuständigen Landesbetriebes keine Möglichkeit hierzu gesehen werde. Demnach müsse man hoffen, dass die Arbeiten an der Unterführung wie angekündigt ab Mai 2024 fortgeführt würden.

 

Sondersitzung „Wohnungsbau“ des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ratsherr Peters erkundigt sich nach der Liste der externen Referenten. Seiner Auffassung nach solle auch der Mieterverein beteiligt werden.

 

Dezernent Annacker erläutert, dass Vertreter des Bauvereins Meerbusch, der GWG Viersen, der NRW Bank sowie der Kreisgesellschaft für Wohnungsbau ihre Teilnahme zugesagt hätten. Die Einbeziehung des Mietervereins werde hinsichtlich der Zielsetzung der Sitzung zur Darstellung der Bestände und Projekte sowie der Möglichkeiten der strategischen Ausrichtung für nicht sinnvoll erachtet. Zudem solle die Sitzung nicht überfrachtet werden.

 

Tempo 30-Regelungen / LED-Leuchten

Ratsherr Focken fragt an, inwiefern die Stadt neue Gesetzgebungen zur Anordnung von Tempo 30 anwenden wolle. Hierbei stelle sich auch die Frage nach den Ergebnissen der Verkehrszählungen an den beklagten Tempo 30-Zonen in Osterath und Lank. Zudem solle der Fußgängerüberweg am Winklerweg, analog dem nebenliegenden Kreisverkehr, mit LED-Leuchten zur besseren Sicherung des Überwegs ausgestattet werden.

 

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel führt aus, dass neue Gesetzgebungen im Falle sinnhafter und rechtmäßiger Anordnungsmöglichkeiten selbstverständlich angewandt würden. Die Verkehrszählungen seien erfolgt, die Ergebnisse würden im Zusammenhang zur Beratung weitergehender Maßnahmen erörtert. Die Frage der Beleuchtung werde geprüft.

 

Justiziar Dr. Saturra ergänzt, dass im ebenfalls noch laufenden Klageverfahren zu Tempo 30 in den Nachtstunden an der Düsseldorfer-, Moerser- und Neusser Straße neue Zahlen zur Verkehrsbelastung ermittelt worden seien. Der zuständige Landesbetrieb käme dabei zum Schluss, dass eine Anordnung von Tempo 30 mit Blick auf Lärmbelastungen sinnvoll und rechtmäßig sei. Hierauf solle nun zunächst der Kläger Stellung nehmen, anschließend die Stadt.