Herr Betsch stellt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Umgestaltung der Rathausparks vor und präsentiert auf dieser Grundlage ein erstes Entwurfskonzept.

 

Vorsitzender Damblon bedankt sich im Namen des Gremiums bei Herrn Betsch.

 

Ratsherr Gabernig fragt nach, ob nun der Wasserspielplatz nicht mehr geplant sei und ob alle Leistung, also die Beteiligung sowie die Bezahlung des Planungsbüros, Teil der Förderung seien.

 

Herr Betsch merkt an, dass die Sanierung des Spielplatzes den Wasserspielplatz inkludiere.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll bedankt sich bei Herrn Betsch Für den Vortrag. Man sehe die dargestellten Zugänge zum Park kritisch. Auch hinterfrage man, wie man die Planung mit den weiteren Projekten der Umgebung verbinde. Außerdem stehe er sehr kritisch den angedachten Sportboxen gegenüber, deren Inhalt doch mit der Zeit verloren ginge und nachgeliefert werden müsse.

 

Herr Betsch stellt klar, dass es zunächst darum ging, mit dem Entwurfskonzept das Ergebnis der Bürgerbeteiligung und somit die Wünsche der Bürger darzustellen. Die Sportboxen seien dabei auch Teil der Wünsche. Öffentliche Sportboxen gebe es zudem bereits erfolgreich in anderen Städten. Insgesamt müsse man jedoch festhalten, dass es sich bei dem Entwurfskonzept lediglich um erste Vorschläge handele. Die Einbindung in andere Projekte war nicht Teil der Beteiligung.

 

Ratsherr Peters hält fest, dass einige Aspekte des Konzeptes gut seien. Der Charakter eines natürlichen Parks komme jedoch zu kurz. So sei die Gestaltung zu eventartig und der Fokus auf den Naturraum, die ökologische Nische, komme zu kurz. Daher solle man in der weiteren Planung auch Rückzugsorte für Insekten und Tiere berücksichtigen.

 

Herr Betsch erwidert, dass bestimmte Abstriche in manchen Aspekten immer gemacht werden müssen. Aber man versuche den Park ausgeglichen zu gestalten. Insgesamt sei die Fläche jedoch zu klein, um dort den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und gleichzeitig große naturnahe Wildwiesen anzulegen.

 

Ratsherr Focken bedankt sich für die durchgeführte Beteiligung und den Vortrag. Er stelle sich jedoch die Frage, ob das Konzept Inhalt des Erstantrages werde oder nicht. Außerdem müsse man bedenken, dass die Maßnahmen nicht zu viel kosten. Ratsherr Focken bittet außerdem darum, die Spielgeräte inklusiv zu gestalten, damit auch Menschen mit Handicap partizipieren können.

 

Herr Betsch betont, dass im Jugendhilfeausschuss die Details der Maßnahmen (Ausgestaltung des Spielplatzes) abgestimmt werden.

 

Herr Schneiders fügt hinzu, dass man für den Erstantrag das Konzept nicht brauche. Dafür habe man ja bereits die Abstimmung zum IHKO. Wenn die Planung abgeschlossen sei, könne man die Kosten näher schätzen. Eine Umsetzung ist bis zum Jahr 2026 angedacht.

 

Sachkundige Bürgerin Hansen weist darauf hin, dass die Sicherung öffentlicher Grünflächen ein wichtiges Thema sei. Es müsse der Naturraum gestärkt und die Naturerfahrung gefördert werden.

 

Sachkundiger Bürger Geißler merkt an, dass die Sicherheit bei der Entwicklung öffentlicher Grünflächen ein wichtiges Thema sei und fragt in dem Zusammenhang nach, was gegen Angsträume unternommen werde.

 

Herr Betsch betont, dass die Ausgestaltung und das Entwerfen Aufgabe der Planer sei und die das Thema „Angsträume“ mitbedenken. Die Schaffung von gewünschten Rückzugsräumen könne auch zu Angsträumen führen. Es gebe jedoch Maßnahmen, Angsträume zu minimieren. Bei dem derzeitigen Detailierungsgrad würden weitere Überlegungen jedoch zu weit gehen.

 

Sachkundiger Bürger Geißler fragt nach der Folgefinanzierung der Sportboxen.

 

Herr Betsch erläutert nochmals, dass die Sportboxen auf Wunsch der Bürger in das Entwurfskonzept aufgenommen wurden und nur ein Teil der ersten Vorschläge seien. Im späteren Entwurf wird man sich u.a. mit solchen Details befassen. 

 

Ratsfrau Danes betont, dass man bei der Umgestaltung der Rathausparks auch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, 312 im Blick behalten müsse. An diesem Bebauungsplan solle weitergearbeitet werden.

 

Frau Briese erwidert, dass man den Bebauungsplan nicht vergesse. Man habe hier einen Aufstellungsbeschluss, aber derzeit andere Prioritäten gesetzt seien. Das Verfahren ruht.

 

Ratsherr Schönauer weist daraufhin, dass man einen Aufstellungsbeschluss gefasst habe und sich daher keine Sorgen machen müsse. Wichtig sei nur, dass man die Möglichkeit habe, um reagieren zu können, falls jemand einen Bauantrag, mit nicht städtebaulich verträglichen Auswirkungen, stelle.