Herr Schneiders präsentiert die Änderungen der Städtebauförderrichtlinien. Die Präsentation wird der Niederschrift angehängt

 

Vorsitzender Damblon bedankt sich bei Herrn Schneiders für die Präsentation.

 

Ratsherr Peters merkt an, dass die Änderungen der Städtebauförderrichtlinien eine positive Bewertung des IHKO aus seiner Sicht nicht leichter mache. Er befürchtet, dass durch die Änderungen mehr Arbeit und ein höherer Personalaufwand auf die Verwaltung zukomme. Außerdem könnten andere Projekte der Verwaltung dadurch verzögert werden. Es stört ihn, dass beim IHKO der Fokus auch nur auf Osterath liege.

 

Ratsherr Gabernig fragt nach, ob es bei den bereits beschlossenen Maßnahmen bleibe.

 

Herr Schneiders bejaht dies.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll stellt heraus, dass es sich hier um ein kompliziertes Thema handle und bedankt sich bei Herrn Schneiders und Herrn Betsch für ihre Arbeit.

 

Ratsherr Focken fragt nach, wie detailliert der Erstantrag gestellt werden müsse und ob dieser abgelehnt werden könne?

 

Herr Schneiders antwortet dazu, dass wie bereits beschlossen, das IHKO Gegenstand des Erstantrages sei. Natürlich behalte man aber im Blick, welche Möglichkeiten sich sonst noch auftun und ob beispielsweise derzeit nicht förderfähige Maßnahmen dann doch förderfähig seien.

 

Ratsherrin Danes fragt, ob sich die 85% Zielerreichungsquote nur auf die 8 förderfähigen Projekte beziehe und die zwei Kernmaßnahmen noch festgelegt werden müssen?

 

Herr Schneiders bejaht beides. Zur Festlegung der zwei Kernmaßnahmen stehe man noch innerhalb der Verwaltung im Austausch. Diese können bis zur finalen Festschreibung der Kosten und Ziele (erfolgt zwei Jahre nach Bewilligung) noch angepasst werden.

 

Sachkundiger Bürger Wagner hakt nach, ob sich die 85% Zielerreichungsquote auf die Maßnahmen an sich oder das Finanzvolumen beziehe.

 

Herr Schneiders stellt klar, dass es sich dabei nicht um eine monetäre Quote handle.