Der Planungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung die Voraussetzungen zu schaffen, den Fußweg im Bereich Düsseldorfer Straße 9 an die auf diesem Straßenabschnitt übliche Breite anzupassen. Sollte neben dem Planungs- und Baurecht auch der Erwerb von Fläche erforderlich sein, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. 

 


Frau Wagner erläutert, dass der Fachbereich 6 (Grundstücke und Vermessung) in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 5 (Straßen und Kanäle) bereits Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen habe und das Thema bearbeite.

 

Herr Apsel fügt hinzu, dass mit dem Eigentümer Kontakt bestehe und dieser über die Anpassung der Baugrenzen zu Gunsten der Gehwegbreite informiert sein. Der erste Eindruck war, dass hier ein Konsens hergestellt werden kann. Auf Anfrage vom Vorsitzenden Damblon bestätigt Ratsherr Peters, dass der Antrag damit obsolet sei.