Herr Unzeitig trägt vor, dass im Haushalt vorgesehene Maßnahmen planmäßig ablaufen, das heißt entweder im Bau  oder in Beauftragung sind. Bei der Kanalerneuerung Friedrich-von- der-Leyen-Straße hat sich aufgrund des Straßenunterbaus eine technische Schwierigkeit hinsichtlich der Wiederherstellung der Straßenoberfläche ergeben. Die Kanalbaumaßnahme kann nach derzeitigem Stand jedoch in dem vorgesehenen Kostenrahmen abgewickelt werden. Die Straßenoberfläche wird nach Beendigung der Entwässerungsmaßnahme weiter beobachtet und mittelfristig erneuert werden müssen.