Beschluss:

Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat zu empfehlen, die Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Ersatz des Verdienstausfalls/fortgezahlten Entgelts und die Förderung des Ehrenamtes für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen.

 


Beigeordnete Frau Scholten betont, dass es sich bei den aktiven Feuerwehrangehörigen um Ehrenamtler handelt und die Verwaltung auch hier bei der Personalfindung, Personalbindung und Motivation aufmerksam bleiben müsse. Diese Satzung sei nur ein Instrument, schon seit Jahren geleistete Zahlungen in eine Form zu gießen, um für die Feuerwehrangehörigen eine Verbindlichkeit zu schaffen. Grundsätzlich sei die Gemeinde durch das BHKG dazu verpflichtet, fortgezahlte Arbeitsentgelte und Verdienstausfall zu erstatten. Durch gemeindliche Satzung ist ein Höchstbetrag für den Verdienstausfall je Stunde festzulegen.

 

Frau Scholten erklärt, dass die Formulierung „Diverse Kostenerstattungen im Freizeitbereich“, welche in der Vorlage verwendet wurde, selbstverständlich nicht so gemeint war, dass die Verwaltung den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen diverse Freizeitvergnügungen finanzieren wolle. Diese Zusammenfassung sollte der Einfachheit dienen. Des Weiteren weist Frau Scholten daraufhin, dass die Gegenüberstellung der Kosten nicht ganz richtig sei, da schon für das Jahr 2023 eine höhere Summe in den Haushalt eingestellt wurde, um etwaigen Verbindlichkeiten einer Satzung gerecht werden zu können. Sie bittet weiter zu bedenken, dass es sich gerade mal um eine monatliche Zahlung in Höhe von ca. 40,00 € pro ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen handele.

 

Herr Söhnchen berichtet, dass in anderen Städten jeder/jede Feuerwehrangehörige für jeden Einsatz eine Aufwandsentschädigung erhalte. In den Gesprächen mit den Einheiten wurde aber deutlich, dass dies nicht der Wunsch der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Meerbusch sei. Herr Söhnchen führt aus, dass sich erst in Zukunft zeigen wird, von welchen Angeboten die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Gebrauch machen werden. Diese Satzung sei auch nur eine Säule des Ehrenamt-Konzeptes. Ein ebenso, wenn nicht sogar wichtigerer Bestandteil sei ein modernes und dem Stand der Technik angemessenes IT-Konzept. Dieses sei auch schon in Bearbeitung und liege der Verwaltung vor.

 

Herr Damblon von der CDU-Fraktion bringt seinen Dank zum Ausdruck und unterstreicht die enorme Wichtigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Ehrenamt würde nicht adäquat bezahlt und man wäre froh über jede und jeden, der/die sich ehrenamtlich engagiere. Selbstverständlich unterstützt die CDU die Verabschiedung der Satzung.

 

Herr Quaß von der Fraktion GRÜN-alternativ hält die Satzung ebenfalls für sinnvoll, vor allem begrüßt er die Bezuschussung der Führerscheine für Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Auf Nachfrage von Herrn Quaß, warum die Fahrtkostenpauschale so gering ausfalle, erklärt Herr Söhnchen, dass die Lehrgangsteilnehmer*innen vor Ort bleiben können und nur eine Hin- und Rückfahrt nötig sei. Auch Herr Quaß unterstützt die Verabschiedung der Satzung.

 

Herr Bertholdt von der FDP-Fraktion betont, dass sich die Stadt Meerbusch für einen Mix aus Haupt- und Ehrenamtlern entschieden hätte und es nun auch geboten sei, diese ehrenamtlichen Feuerwehrangehören finanziell zu unterstützen. Auch er hält die Verabschiedung der Satzung für sinnvoll und richtig.

 

Herr Jüngerkes von der FDP-Fraktion erklärt, dass man sich grundsätzlich einig sei das Ehrenamt zu stärken und begrüßt die Satzung als Regelwerk.

 

Herr Müller von der Fraktion UWG/Freie Wähler betont ebenfalls die Relevanz einer Satzung.

 

Herr Bürgermeister Bommers erklärt abschließend, dass die Satzung erst in den Dezembersitzungen weiter beraten wird, da es sich um eine haushaltsrelevante Entscheidung handele.

 


Abstimmungsergebnis:                       einstimmig