Sitzung: 22.08.2023 Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr
Vorlage: FB12/1726/2023
Beschluss:
Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr
empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat zu
empfehlen, die Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Ersatz des
Verdienstausfalls/fortgezahlten Entgelts und die Förderung des Ehrenamtes für
die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen.
Beigeordnete
Frau Scholten betont, dass es sich bei den aktiven Feuerwehrangehörigen um
Ehrenamtler handelt und die Verwaltung auch hier bei der Personalfindung,
Personalbindung und Motivation aufmerksam bleiben müsse. Diese Satzung sei nur
ein Instrument, schon seit Jahren geleistete Zahlungen in eine Form zu gießen,
um für die Feuerwehrangehörigen eine Verbindlichkeit zu schaffen. Grundsätzlich
sei die Gemeinde durch das BHKG dazu verpflichtet, fortgezahlte Arbeitsentgelte
und Verdienstausfall zu erstatten. Durch gemeindliche Satzung ist ein
Höchstbetrag für den Verdienstausfall je Stunde festzulegen.
Frau
Scholten erklärt, dass die Formulierung „Diverse Kostenerstattungen im
Freizeitbereich“, welche in der Vorlage verwendet wurde, selbstverständlich
nicht so gemeint war, dass die Verwaltung den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
diverse Freizeitvergnügungen finanzieren wolle. Diese Zusammenfassung sollte
der Einfachheit dienen. Des Weiteren weist Frau Scholten daraufhin, dass die
Gegenüberstellung der Kosten nicht ganz richtig sei, da schon für das Jahr 2023
eine höhere Summe in den Haushalt eingestellt wurde, um etwaigen
Verbindlichkeiten einer Satzung gerecht werden zu können. Sie bittet weiter zu
bedenken, dass es sich gerade mal um eine monatliche Zahlung in Höhe von ca.
40,00 € pro ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen handele.
Herr
Söhnchen berichtet, dass in anderen Städten jeder/jede Feuerwehrangehörige für
jeden Einsatz eine Aufwandsentschädigung erhalte. In den Gesprächen mit den
Einheiten wurde aber deutlich, dass dies nicht der Wunsch der ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen der Stadt Meerbusch sei. Herr Söhnchen führt aus, dass
sich erst in Zukunft zeigen wird, von welchen Angeboten die ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen Gebrauch machen werden. Diese Satzung sei auch nur eine
Säule des Ehrenamt-Konzeptes. Ein ebenso, wenn nicht sogar wichtigerer
Bestandteil sei ein modernes und dem Stand der Technik angemessenes IT-Konzept.
Dieses sei auch schon in Bearbeitung und liege der Verwaltung vor.
Herr
Damblon von der CDU-Fraktion bringt seinen Dank zum Ausdruck und unterstreicht
die enorme Wichtigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Ehrenamt würde
nicht adäquat bezahlt und man wäre froh über jede und jeden, der/die sich
ehrenamtlich engagiere. Selbstverständlich unterstützt die CDU die
Verabschiedung der Satzung.
Herr
Quaß von der Fraktion GRÜN-alternativ hält die Satzung ebenfalls für sinnvoll,
vor allem begrüßt er die Bezuschussung der Führerscheine für Mitglieder der
Jugendfeuerwehr. Auf Nachfrage von Herrn Quaß, warum die Fahrtkostenpauschale
so gering ausfalle, erklärt Herr Söhnchen, dass die Lehrgangsteilnehmer*innen
vor Ort bleiben können und nur eine Hin- und Rückfahrt nötig sei. Auch Herr
Quaß unterstützt die Verabschiedung der Satzung.
Herr
Bertholdt von der FDP-Fraktion betont, dass sich die Stadt Meerbusch für einen
Mix aus Haupt- und Ehrenamtlern entschieden hätte und es nun auch geboten sei,
diese ehrenamtlichen Feuerwehrangehören finanziell zu unterstützen. Auch er
hält die Verabschiedung der Satzung für sinnvoll und richtig.
Herr
Jüngerkes von der FDP-Fraktion erklärt, dass man sich grundsätzlich einig sei
das Ehrenamt zu stärken und begrüßt die Satzung als Regelwerk.
Herr
Müller von der Fraktion UWG/Freie Wähler betont ebenfalls die Relevanz einer
Satzung.
Herr
Bürgermeister Bommers erklärt abschließend, dass die Satzung erst in den
Dezembersitzungen weiter beraten wird, da es sich um eine haushaltsrelevante
Entscheidung handele.
Abstimmungsergebnis: einstimmig