Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt die dringliche Entscheidung vom 20. November 2012 bez. des Verzichts auf die Verweigerung der Zustimmung gem. § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig