Sitzung: 20.12.2012 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Rat genehmigt die dringliche Entscheidung vom 20. November 2012 bez. des
Verzichts auf die Verweigerung der Zustimmung gem. § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig